Kehrt jetzt endlich Ruhe um die bosnische Familie aus St.Margrethen ein? Zur Erinnerung: Die Eltern erziehen ihre vier Kinder streng nach dem Koran und liegen seit längerem im Konflikt mit lokalen und kantonalen Behörden. So sind sie obligatorischen Elternabenden der Schule ferngeblieben und haben die Teilnahme ihrer Kinder an Schullagern und am Schwimmunterricht abgelehnt.
Zuletzt errang die Familie vor dem Bundesgericht einen Sieg: Die 14-Jährige darf weiterhin mit Kopftuch zur Schule gehen. Eine Beschwerde der Schule wurde abgewiesen.
Doch damit war der Streit nicht beigelegt: Ein SVP-Komitee forderte, die Aufenthaltsbewilligung der «Kopftuch-Familie» nicht zu verlängern – und sammelte dafür 3200 Unterschriften. Dem «St.Galler Tablatt» liegt nun die Antwort der Regierung vor.
Die Regierung verwies auf die geltenden Gesetze: Heute könne nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz von 15 Jahren die Niederlassungsbewilligung nur bei schwerwiegenden Gründen widerrufen werden. Der Bezug von Sozialhilfe allein sei kein genügender Grund.
Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht: Der 40-Jährige Familienvater hatte gegenüber «20 Minuten» den Wunsch geäussert, wegzuziehen, sobald er Job und Wohnung gefunden habe. Petitionär und SVP-Kantonsrat Mike Egger hatte angekündigt, «mit den Leuten an einen Tisch zu sitzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden», falls sie das nicht täten. (dwi)
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Die beliebtesten Kommentare
Max Heiri
16.12.2015 10:21registriert Februar 2015
Ich finde wer jahrelang Sozialhilfe bezieht und dann seine erzkonservative Gesinnung (die mit unseren gesellschaftlichen Werten anneckt) noch auf seine Kinder übertragen muss, sollte doch sein Recht hier unterstützt zu werden, verwirkt haben.
Stellungspflichtige werden bei Rekrutierung nicht gleich behandelt
Die Gleichbehandlung der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung zum Militärdienst ist nicht sichergestellt. Vor allem bei der Verankerung der Beurteilungskriterien sowie der Einhaltung der Vorgaben des Bundesrates gibt es Verbesserungspotenzial.