SRF nennt ab sofort Nationalität von Straftätern – Freude bei der SVP, Ärger bei der SP
Ein 32-jähriger Asylbewerber aus dem Iran nahm im Februar 2024 in einem Regionalzug bei Yverdon-les-Bains 13 Personen als Geiseln. Er bedrohte sie mit einer Axt, einem Messer und einem Hammer und fesselte einige von ihnen. Die Geiselnahme zog sich über fast vier Stunden hin. Als die Polizisten schliesslich den Zug stürmten, rannte der Mann in Richtung der Geiseln. Ein Polizist erschoss ihn.
Die Waadtländer Polizei wies darauf hin, dass sie nicht von einem terroristischen Motiv ausgehe. Sie nannte die Nationalität und den Aufenthaltsstatus des Täters. Die SRF-Sender taten das in ersten Meldungen nicht. Sie sprachen von einem Mann.
Bisher wollte SRF Vorurteile und stereotype Vorstellungen vermeiden
Die Journalisten des Schweizer Radios und Fernsehens wandten die damaligen publizistischen Leitlinien des Unternehmens an: Die Nationalität eines Tatverdächtigen wird nur erwähnt, wenn sie für das Verständnis eines Vorfalls wichtig ist. Eine frühe Nennung kann ausserdem Stereotype oder Vorurteile fördern.
Bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz ging eine Beschwerde ein. Die Aufsichtsinstanz stützte die Beanstandung im Mai 2024 und kam zum Schluss, dass SRF die Nationalität des Täters und seinen Statuts als Asylbewerber hätte nennen sollen. Nach Ansicht der Stelle trug diese Information zum Verständnis des Vorfalls bei; sie sei für die Einordnung der Tat im öffentlichen Diskurs relevant gewesen.
Die Ombudsstelle betonte, dass es beim sogenannten Sachgerechtigkeitsgebot nicht nur um das Vermeiden von Diskriminierung gehe, sondern auch darum, bekannte und für das Verständnis wesentliche Fakten zu vermitteln.
Mit einiger Verspätung und drei Wochen vor der Abstimmung über die Volksinitiative «200 Franken sind genug» reagiert das Schweizer Radio und Fernsehen nun. Das Unternehmen hat seine publizistischen Leitlinien angepasst. Die SRF-Angestellten sind darüber in einer internen Mitteilung informiert worden. «Künftig nennen wir die Nationalität von Täterinnen und Tätern und Opfern», schreibt die Chefredaktion. Das sei eine «Anpassung an journalistische Realitäten», fährt sie in holprigem Deutsch fort.
Schluss mit Abwägen, ab sofort gilt die «konsequente Nationalitätsnennung.» Das Schweizer Fernsehen erklärt, dass die publizistischen Leitlinien ein «lebendiges Dokument» seien und in regelmässigen Abständen angepasst würden. SRF betont ausserdem: «Ein Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung besteht nicht.»
SVP-Nationalrat Benjamin Fischer ist sich da nicht sicher. Der Zeitpunkt der Umstellung sei auffällig. «Aber ich begrüsse die Änderung. Auch die Journalisten von SRF sollen sagen, was ist. Es ist gut, wenn die Medienschaffenden nicht mehr dazu angehalten werden, den Zuschauern Informationen vorzuenthalten.»
Tamara Funiciello ist enttäuscht vom Schweizer Fernsehen
Fischer setzt sich im Bundesparlament dafür ein, dass in Polizeimeldungen das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekanntgegeben werden. Der Nationalrat unterstützte seine Initiative, bald befindet die kleine Kammer über den Vorstoss.
Enttäuscht vom Schweizer Fernsehen ist hingegen SP-Nationalrätin Tamara Funiciello. Sie sagt: «Gewalt ist ein komplexes Phänomen. Sozio-ökonomische Umstände, Traumata, Gesinnung, Erziehung und weitere Faktoren spielen eine Rolle, genauso wie die Situation der Opfer.» Der einzige erkennbare gemeinsame Nenner der meisten verurteilten Täter sei das Geschlecht. «Vereinfachte Stereotypen zu verbreiten, schützt niemanden – ausser die Täter, die nicht dem Stereotyp entsprechen, das propagiert wird.» Es wäre wünschenswert, dass sich SRF dem Schutz von Opfern verpflichten würde, statt «auf die populistischen Ablenkungsmanöver der extremen Rechte hereinzufallen.»
Die Frage, ob die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden soll, beschäftigt nicht nur Medien, sondern auch Polizeikräfte. Als die Stadtpolizei Zürich von einem Politiker der Alternativen Liste geführt wurde, verzichtete sie auf die Erwähnung. Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich sprachen sich dann aber für die Bekanntgabe aus – wobei eine Information zu einem Migrationshintergrund von Schweizern nicht nötig sei.
Im September 2025 entschied das Bundesamt für Polizei, die Angabe der Hautfarbe für gesuchte Personen im nationalen Fahndungssystem nicht mehr zu verwenden. Nach heftigen Protesten lenkte Justizminister Beat Jans (SP) jedoch ein und verzichtete auf die Weglassung. Jans folgte damit der mehrheitlich geäusserten öffentlichen Meinung. Das Gleiche tut nun das Schweizer Fernsehen. Es will damit wohl auch dem Vorwurf begegnen, dass es in seiner Berichterstattung linkslastig sei.
