Die Politik nimmt jugendliche Straftäter ins Visier. Der Ständerat hat am Montag grundsätzlich beschlossen, dass sie unter bestimmten Bedingungen verwahrt werden können. Voraussetzung ist, dass Jugendliche einen Mord begangen haben, eine «ernsthafte Rückfallgefahr» besteht und die Tat nach Vollendung des 16. Altersjahres verübt wurde.
Damit stellt sich die kleine Kammer gegen ihre vorberatende Kommission. Diese hatte empfohlen, gar nicht erst auf die Reform des Bundesrates einzutreten. Die Mehrheit sah das anders. Der Entscheid für Eintreten fiel mit 22 zu 17 Stimmen nach einer engagierten Debatte. Jetzt muss sich die Kommission erneut über die Vorlage beugen.
Vater der Reform ist der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni. Im März 2016 hatte er die Gesetzesrevision mit einer Motion angestossen. Caroni machte eine gefährliche Sicherheitslücke aus. Jugendliche Straftäter müssen heute spätestens mit 25 Jahren freigelassen werden, selbst wenn sie eine Gefahr für Dritte darstellen. Nur bei Tätern, die selbst schutzbedürftig sind – etwa wegen einer psychischer Störung oder schwerer Verwahrlosung –, ist es Behörden möglich, Schutzmassnahmen anzuordnen.
«Die Gesellschaft erwartet den Schutz vor gefährlichen Straftätern», betonte Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Die Alternative wäre, dass man «quasi auf eine erneute Straftat» warten müsse, um die Gesellschaft vor dem nun erwachsenen Straftäter schützen zu können. Auch Caroni sprach von einer zielgerichteten und verhältnismässigen Vorlage.
Aus Sicht der Gegner krankt die Reform daran, dass sie gar nicht anwendbar ist. «Das Gesetz wäre toter Buchstabe», sagte Carlo Sommaruga (SP/GE). Lisa Mazzone (Grüne/GE) ergänzte im Namen der Kommission, es sei schlicht nicht möglich, bei jugendlichen Straftätern eine Prognose über deren Gefährlichkeit zu stellen. Die Persönlichkeits- und Hirnentwicklung bei Männern sei erst mit 25 Jahren abgeschlossen. Nicht umsonst werde die Reform von Fachexperten und Praktikern einhellig abgelehnt.
Auch gab die Gegenseite zu bedenken, die Diskussion sei sowieso theoretischer Natur. In der Kommission habe niemand konkrete Zahlen über mögliche Fälle nennen können. Dass es sich um Einzelfälle handle, bestätigte auch Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider. Es komme sehr selten vor, dass ein jugendlicher Straftäter durch alle Netze falle und als gefährlicher Straftäter entlassen werden müsse.
Für Caroni spricht das aber gerade für die Reform. «Zum Glück laufen in diesem Land nicht reihenweise junge Mörder umher.» Es sei ja auch gerade wünschenswert, wenn eine solch scharfe Massnahme wie die Verwahrung nur bei wenigen Personen greife. Diese Argumentation schien auch den Ständerat zu überzeugen. (aargauerzeitung.ch)