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Corona-Leaks: Bundesanwaltschaft untersucht Herausgabe von Mails

Corona-Leaks: Bundesanwaltschaft untersucht Herausgabe von Mails

21.05.2023, 10:2621.05.2023, 10:26

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Zusammenhang mit der Herausgabe von Mails des früheren Kommunikationschefs von Gesundheitsminister Alain Berset ein Verfahren eröffnet. Es besteht der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Die entsprechenden Abklärungen seien am Laufen, bestätigte BA-Sprecherin Linda von Burg am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Über die Eröffnung des Verfahrens hatte zuerst die «Sonntagszeitung» berichtet. Dieses richtet sich gegen Unbekannt. Weitergehende Angaben, etwa zum Zeithorizont der Untersuchung, machte die BA keine.

Bundesrat Alain Berset, rechts, schreitet mit seinem Kommunikationschef Peter Lauener zur Medienkonferenz, an welcher er im Anschluss an die Sitzung des Bundesrates die Eroerterungen der Regierung zur ...
Peter Lauener und Alain Berset. Bild: keystone

Hintergrund des Schritts der BA sind Vorgänge rund um das Strafverfahren gegen Bersets Ex-Kommunikationschef Peter Lauener. Lauener wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Pandemiebekämpfung an den Ringier-Verlag weitergegeben zu haben. Der Vorwurf stützt sich auf Mails, die der ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti vom Bundesamt für Technik und Informatik (BIT) erhalten hatte.

Mailverkehr mehrerer Jahre

Marti ermittelte ursprünglich in einem ganz anderen Fall - nämlich zu möglichen Amtsgeheimnisverletzungen in der Crypto-Leaks-Affäre um manipulierte Chiffriergeräte. In diesem Zusammenhang händigte ihm das BIT den Mailverkehr Laueners von mehreren Jahren aus. Dies, obwohl der Sonderermittler lediglich die Herausgabe von Mails für einen Zeitraum von sechs Wochen beantragt hatte. Das Verfahren zur Crypto-Leaks-Affäre stellte Marti Ende März ein.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kam inzwischen in einer internen Untersuchung zum Schluss, das Bundesamt habe mit seiner Herausgabepraxis die Persönlichkeitsrechte Laueners und weiterer Betroffener verletzt.

Die Verfahrenseröffnung durch die BA bedeutet, dass diese Herausgabepraxis möglicherweise auch strafrechtlich ein Nachspiel hat. Ob Marti die zu viel erhaltenen Mails im Verfahren gegen Lauener verwenden darf, hat dagegen das Berner Zwangsmassnahmengericht zu beurteilen. Der entsprechende Entscheid stand vorerst noch aus. (sda)

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