Schweiz
Gesellschaft & Politik

Kinder sollen durch Kontaktverbot besser vor Sexualtat geschützt werden

Beat Rieder, Mitte-VS, rechts, diskutiert mit Pirmin Bischof, Mitte-SO, waehrend der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 11. Maerz 2025 im Staenderat in Bern. (KEYSTONE/Peter Kl ...
Mitte-Politiker Beat Rieder (r.) diskutiert im Ständerat.Bild: keystone

Kinder und Abhängige sollen besser vor Sexualstraftaten geschützt werden

18.03.2025, 12:1818.03.2025, 14:59
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Kinder und Abhängige sollen besser vor Sexualstraftaten geschützt werden. Der Ständerat will deshalb, dass über wegen Sexualdelikten ausgesprochene Kontakt- und Rayonverbote respektive Berufsverbote früher informiert wird als heute.

Er hiess am Dienstag eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) mit 43 zu 0 Stimmen gut. Der Vorstoss, der eine Anpassung des Strafregistergesetzes verlangt, geht nun noch an den Nationalrat. Ziel des Vorstosses ist es, das Wiederholen von Sexualdelikten zu erschweren.

Rieder verlangt, dass Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote schon bekannt werden, wenn ein Täter oder eine Täterin in erster Instanz verurteilt ist. Arbeitgeber müssten sich von Anfang an ein Bild über ihre Angestellten machen können. Heute sind diese Angaben im Sonderprivatauszug erst ersichtlich, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Beat Rieder, Mitte-VS, spricht im Staenderat, waehrend der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Donnerstag, 19. Dezember 2024 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Beat Rieder (die Mitte).Bild: keystone

Der heutige Schutz genüge nicht, denn von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskräftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergingen oft Jahre. Verliere jemand nach einem Übergriff die Stelle, könne er oder sie problemlos in einer anderen Institution eine andere, ähnliche Arbeit finden.

Rieder sowie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) räumten ein, man befinde sich hier «im delikaten Konfliktbereich zwischen Unschuldsvermutung und Opferschutz». Aber der Schutz von Kindern gehe vor, die Anpassung stelle keinen allzu starken Eingriff in die Verfahrensrechte des Beschuldigten dar, so Jositsch.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er gab zu bedenken, dass Daten über hängige Strafverfahren nicht in die Hände von Privaten gelangen sollten. Trotz der Unschuldsvermutung bei nicht rechtskräftig Verurteilten könne es unzulässige Vorverurteilungen geben.

Im geltenden Recht stehe in gewissen Konstellationen die Unschuldsvermutung über dem Opferschutz, so der Bundesrat. Wolle man dies ändern, brauche es eine umfassende Analyse. Der Bundesrat versicherte, das Anliegen bei der anstehenden Revision des Strafregistergesetzes zu prüfen. (sda/nib)

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