Wenn eine Mutter kurz nach der Geburt längere Zeit im Spital bleiben muss, soll diese Situation von den Sozialversicherungen spezifisch geregelt werden. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) mit diesem Anliegen stillschweigend angenommen.
Ein längerer Spitalaufenthalt des Neugeborenen und der Mutter würden nach Komplikationen bei der Geburt ungleich behandelt, schrieb die Kommission zur Begründung ihres Vorstosses. Wenn ein Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt während mindestens zwei Wochen im Spital bleiben müsse, gebe es spezifische Regelungen.
Das gelte aber nicht für einen längeren Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt. Es gelte, solche längeren Spitalaufenthalte beim Mutterschaftsurlaub und bei der Mutterschaftsentschädigung angemessen zu berücksichtigen.
Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion. Stimmt auch der Nationalrat dem Vorstoss zu, erhält die Landesregierung den Auftrag, verschiedene Varianten zur Umsetzung des Anliegens zu prüfen und die Erwerbsersatzordnung anzupassen. (saw/sda)