Schweiz
Gesellschaft & Politik

Eigenmietwert-Abstimmung: Warum auf dem Stimmzettel etwas anderes steht

Stimmzettel zum Eigenmietwert
Ja, hier geht es um die Abschaffung des Eigenmietwerts. Zumindest indirekt.Bild: colette mathis

Warum das Wort «Eigenmietwert» auf deinem Stimmzettel fehlt

Am 28. September stimmt die Schweiz über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Nur steht das gar nicht auf dem Stimmzettel.
03.09.2025, 11:5003.09.2025, 15:38

Wer die Abstimmungsunterlagen bereits angeschaut hat, hat sich vielleicht gewundert: Trotz hitziger politischer Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts sucht man auf dem Stimmzettel das Wort «Eigenmietwert» vergebens.

Die Abstimmungsvorlage erklärt:

Video: watson/Michael Shepherd

Stattdessen steht dort die Frage: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?»

Zunächst einmal: Ja, hier geht es um den Eigenmietwert. Nur stimmen wir am 28. September indirekt darüber ab.

Der Grund ist ein politischer Kompromiss, wie der Tagesanzeiger schreibt. Sieben Jahre hat es gedauert, bis sich das Parlament darauf einigen konnte, den Eigenmietwert abzuschaffen. Also die Besteuerung des theoretischen Einkommens auf Wohneigentum. Diese Gesetzesänderung war allerdings nur mithilfe eines politischen Kompromisses mit den Bergkantonen möglich. Denn diese müssen mit grossen Verlusten rechnen, wenn die Steuereinnahmen aus dem Eigenmietwert wegfallen. Dies, weil der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abgeschafft werden soll.

Um diese Ausfälle auszugleichen, hat das Parlament den Bundesbeschluss über kantonale Liegenschaftssteuern verabschiedet. Mit dieser Verfassungsänderung würden die Kantone die Möglichkeit erhalten, Steuern auf Zweitliegenschaften zu erheben. Da bei einer Verfassungsänderung auch das Stimmvolk befragt werden muss, kommt es am 28. September überhaupt zur Abstimmung. Wird diese Verfassungsänderung angenommen, müssten die Kantone oder Gemeinden eine solche Steuer aber zuerst ausarbeiten.

Die beiden Vorlagen sind verknüpft. Das heisst: Wer «Ja» zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sagt, stimmt für die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Die zweite nationale Vorlage, über die das Schweizer Stimmvolk Ende Monat abstimmt, ist im Abstimmungsbüchlein übrigens einfacher ersichtlich. Dort steht es so, wie man's kennt: «E-ID-Gesetz».

Stimmst du für die Abschaffung des Eigenmietwerts?
An dieser Umfrage haben insgesamt 1955 Personen teilgenommen

(hah)

Darum geht's bei der nationalen Abstimmung über das E-ID-Gesetz:

Video: watson/hanna hubacher, michael shepherd
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Alle in der Schweiz angenommenen Initiativen
1 / 28
Alle in der Schweiz angenommenen Initiativen
Volksinitiative «für ein Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung»Komitee: Kantonale Tierschutzvereine von Bern und Aargau sowie AntisemitenAbgestimmt am: 20.08.1893Inkrafttreten am: 22.12.1893
quelle: shutterstock
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Parlament streitet über Tabakwerbeverbot – das sagen Jugendliche, die rauchen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
166 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Rethinking
03.09.2025 12:59registriert Oktober 2018
Möglichst intransparent, damit es auch ja angenommen wird…
7229
Melden
Zum Kommentar
avatar
call me ray
03.09.2025 12:23registriert August 2023
Nicht nur auf dem Stimmzettel fehlt das Wort "Eigenmietwert". Auch in der Verfassungstextänderung seht lediglich:
"Die Kantone können bei Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten
Zweitliegenschaften in den Schranken der Bundesgesetzgebung von den Grundsätzen
nach Absatz 2 abweichen, sofern der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaf-
ten vom Bund und von den Kantonen nicht besteuert wird."
Warum "sofern"?
Und wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird, müsste eigentlich die Immobilie + Grundstück als Vermögen besteuert werden. Ob das dann billiger wird?
365
Melden
Zum Kommentar
avatar
RightIsWrong
03.09.2025 12:30registriert November 2023
... Weil die Rechten Manipulation und Vertuschung der Tatsachen machen.

Unbedingt Nein.
8467
Melden
Zum Kommentar
166
Zürcher Gericht spricht ETH-Besetzer teilweise frei
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag zwei Pro-Palästina-Aktivisten teilweise freigesprochen. Ein dritter bleibt ohne Strafe. Sie hatten am 31. Mai 2024 die Haupthalle der ETH Zürich besetzt.
Zur Story