Wer die Abstimmungsunterlagen bereits angeschaut hat, hat sich vielleicht gewundert: Trotz hitziger politischer Debatte um die Abschaffung des Eigenmietwerts sucht man auf dem Stimmzettel das Wort «Eigenmietwert» vergebens.
Stattdessen steht dort die Frage: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?»
Zunächst einmal: Ja, hier geht es um den Eigenmietwert. Nur stimmen wir am 28. September indirekt darüber ab.
Der Grund ist ein politischer Kompromiss, wie der Tagesanzeiger schreibt. Sieben Jahre hat es gedauert, bis sich das Parlament darauf einigen konnte, den Eigenmietwert abzuschaffen. Also die Besteuerung des theoretischen Einkommens auf Wohneigentum. Diese Gesetzesänderung war allerdings nur mithilfe eines politischen Kompromisses mit den Bergkantonen möglich. Denn diese müssen mit grossen Verlusten rechnen, wenn die Steuereinnahmen aus dem Eigenmietwert wegfallen. Dies, weil der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abgeschafft werden soll.
Um diese Ausfälle auszugleichen, hat das Parlament den Bundesbeschluss über kantonale Liegenschaftssteuern verabschiedet. Mit dieser Verfassungsänderung würden die Kantone die Möglichkeit erhalten, Steuern auf Zweitliegenschaften zu erheben. Da bei einer Verfassungsänderung auch das Stimmvolk befragt werden muss, kommt es am 28. September überhaupt zur Abstimmung. Wird diese Verfassungsänderung angenommen, müssten die Kantone oder Gemeinden eine solche Steuer aber zuerst ausarbeiten.
Die beiden Vorlagen sind verknüpft. Das heisst: Wer «Ja» zu den kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sagt, stimmt für die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Die zweite nationale Vorlage, über die das Schweizer Stimmvolk Ende Monat abstimmt, ist im Abstimmungsbüchlein übrigens einfacher ersichtlich. Dort steht es so, wie man's kennt: «E-ID-Gesetz».
(hah)
"Die Kantone können bei Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten
Zweitliegenschaften in den Schranken der Bundesgesetzgebung von den Grundsätzen
nach Absatz 2 abweichen, sofern der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaf-
ten vom Bund und von den Kantonen nicht besteuert wird."
Warum "sofern"?
Und wenn der Eigenmietwert nicht mehr besteuert wird, müsste eigentlich die Immobilie + Grundstück als Vermögen besteuert werden. Ob das dann billiger wird?
Es kann beispielsweise sein, dass ein Rentner (der weniger Rente hat als Einkommen davor) Eigenmietwert bezahlen muss obwohl er seine
Hypothek komplett abgezahlt hat. Darüber hinaus zahlt er sowieso schon Vermögenssteuer. Das soll doch nicht sein. Steuern sollte man vor allem dort holen wo die Mittel liquide sind.