Verlockend für einige Eigentümer – aber nicht für alle – ist die Abschaffung des Eigenmietwerts eine scheinbar gute Idee, die sich aber in fünf Punkten als kontraproduktiv erweisen wird.
Erstens blockiert die Reform die Sanierung von Gebäuden.
Im Zuge dieser Reform wird es nicht mehr möglich sein, Ausgaben für Isolationsarbeiten und Heizungsmodernisierungen von der Einkommenssteuer abzuziehen. Dabei ist dieser Abzug der Hauptanreiz für die Sanierung von Gebäuden. In den letzten 15 Jahren wurden die CO₂-Emissionen von Gebäuden insbesondere dank dieses Anreizes halbiert. Es wäre dumm, diese positive Entwicklung zu stoppen. Übrigens wird nicht einmal mehr die normale Instandhaltung eines Hauses abzugsfähig sein. Das bedeutet das Ende gut unterhaltener Gebäude in der Schweiz.
Zweitens steht so die Tür für Schwarzarbeit offen.
Da die Ausgaben für Unterhaltsarbeiten und nachhaltige Gebäudesanierungen nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, benötigen Eigentümer keine Rechnungen mehr. Dadurch wird es verlockend, Arbeiten schwarz ausführen zu lassen – von Firmen, die keine AHV-Beiträge zahlen, und mit Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus.
Drittens wird der Zugang zum Eigentum für junge Familien nahezu unmöglich.
Heute müssen sich junge Familien, die eine Wohnung kaufen, stark verschulden, und es ist nur fair, dass sie die Zinsen für diese Schulden von ihrem Einkommen abziehen können. Im Vergleich dazu leben die wenigen Personen, die eine Wohnung ohne Kredit kaufen können, komfortabler, da sie keine Hypothekarzinsen zahlen. Das aktuelle System ist richtig: Es ist logisch, dass die verschuldete Familie weniger Steuern zahlt. Daher ist es absurd, diesen Abzug abzuschaffen, um den Eigenmietwert, wie es die Vorlage vorsieht, aufheben zu können.
Viertens müssen die fehlenden Einnahmen durch andere Steuern ausgeglichen werden ...
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird für die Kantone erhebliche Einnahmeverluste verursachen. Aus diesem Grund ist geplant, eine neue Steuer einzuführen, um die Verluste in den Tourismusregionen auszugleichen. Über die verfassungsrechtliche Grundlage dieser Steuer stimmen wir am 28. September ab. Da die Verluste aber auch in den nicht touristischen Kantonen erheblich sein werden, rechnen diese damit, den regulären Steuersatz erhöhen zu müssen. Die Konferenz der Kantonsregierungen lehnt die Reform übrigens ab.
… oder fünftens die Verschärfung der Defizite mitgetragen werden.
Der Bund hat umfangreiche Sparprogramme angekündigt, um die sinkenden Einnahmen auszugleichen, insbesondere die durch diese Reform verursachten. Und mehrere Kantone, darunter der Kanton Waadt, befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lage. Es ist jetzt wirklich nicht der richtige Zeitpunkt, die Situation durch steigende Defizite zu verschärfen.
Kurzum: Diese Reform begünstigt nur den kleinen Kreis von Eigentümern, die ihre Hypothekarschulden vollständig zurückzahlen konnten – zulasten der übrigen Bevölkerung. Eben eine typische Vorgehensweise à la Trump.
PS: Wäre die Reform fair gestaltet, würde sie vorsehen, dass auch Mieter ihre Mietkosten von den Steuern abziehen können, sobald die Eigentümer nicht mehr auf dem Eigenmietwert besteuert werden. Aber natürlich ist das nicht vorgesehen …
Die Argumente von Herrn Nordmann kann ich nachvollziehen. Aber er blendet dafür das Positive aus: Pensionierte die ihr Eigenheim weiterhin finanzieren können.
Nennt Negatives das schon immer verboten war: Schwarzarbeit.
Oder gibt Hoffnung für junge Familien, wo sie so oder so kein Eigenheim leisten können:
Weder bei einem JA nich bei einem NEIN regnet es Häuser und Wohnungen vom Himmel.
Besteuert endlich die Reichen.
Die meisten Eigenheimbesitzer gehören dem Mittelstand an.