«Diese Initiative ist zum Scheitern verurteilt, sie hat vor dem Volk keine Chance», sagt Pascal Couchepin, Walliser Alt-Bundesrat (FDP) zur neuen Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)». «Fünf Jahre, um Schweizer zu werden? Das ist sehr kurz», fügt er hinzu.
Konkret fordert die Initiative, dass nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Heute dürfen sich ausschliesslich Personen einbürgern lassen, die über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen und mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen.
Das Initiativkomitee stellte die Initiative am Dienstag in Bern vor.
«Es ist ein notwendiges Projekt für eine moderne Schweiz und eine Anerkennung für alle ausländischen Personen, die hier leben, arbeiten und soziale Kontakte knüpfen», plädiert Lisa Mazzone, Ständerätin (Grüne). Zusammen mit Paul Rechsteiner, ehemaliger Ständerat (SP) ist sie eine der treibenden Kräfte hinter der Initiative.
Aufbauend auf die Abstimmung von 2017, bei der es um die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation ging, haben Mazzone und Rechsteiner im Jahr 2021 Motionen eingereicht, die den Zugang zur Schweizer Staatsbürgerschaft in der Schweiz geborenen Personen erleichtern soll.
Die Volksinitiative fordert, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft nicht mehr von politischen und subjektiven Kriterien abhängen soll, welche oft im Ermessen der Gemeinden liegen, sondern von objektiven und administrativen Bedingungen.
Die Einbürgerung soll automatisch erfolgen, wenn eine Person Grundkenntnisse in einer Landessprache besitzt, die Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet, nicht zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhält. Mindestanforderungen, die leicht zu erfüllen sind.
Nadra Mao ist Mitglied des Initiativkomitees und hat somalische Wurzeln. Sie wurde in Bern geboren und erhielt die Schweizer Staatsbürgerschaft im Alter von 9 Jahren.
Abgesehen von der Abstimmung im Jahr 2017 sind bisher alle vier Versuche für eine erleichterte Einbürgerung vor dem Volk gescheitert. Couchepin findet die vorliegende Initiative «an sich extrem schockierend», sie weicht seiner Meinung nach von der Vorstellung der «Willensnation» ab, die mit der Schweizer Staatsbürgerschaft verbunden ist.
Damien Cottier, Fraktionspräsident der FDP, sieht nicht ein, warum «erneut über die Einbürgerung von Ausländern abgestimmt werden sollte, wo doch das Volk erst vor relativ kurzer Zeit, 2017, darüber abgestimmt hat».
«Absolut gegen diese Initiative» ist wenig überraschend SVP-Nationalrat Erich Hess. Wie Couchepin ist er der Meinung, dass die Initiative «keine Chance hat». Weiter sagt Hess: «Nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ist man nicht integriert». Er erinnerte daran, dass er im Jahr 2013 im Kanton Bern eine Initiative durchgesetzt hatte, welche die Bedingungen für den Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft für straffällige Ausländer und Sozialhilfeempfänger verschärfte.
Jean-Luc von Arx, Mitte-Fraktionsvorsitzender der Stadt Genf, äussert sich «aus persönlichen Gründen». Er begrüsst die Initiative für eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern.
Er fügt hinzu: «Wir brauchen Schweizer Bürger in allen Bereichen, in der Verwaltung als auch im Privatsektor. Das ist ein Teil der Vitalität eines Landes. Ich denke jedoch, dass man Motivation zeigen und auf die eine oder andere Weise seinen Willen, Schweizer zu werden, zum Ausdruck bringen muss.»
In Frankreich beispielsweise, wo das Geburtsortprinzip gilt, werden Einbürgerungszeremonien abgehalten. Die «5-Jahres-Initiative» hat anscheinend nichts dergleichen vorgesehen.
Bei eingewanderten Erwachsenen ist es komplizierter. Diese komische X Jahre an einem Ort leben Regel und willkürliche Regeln und Kosten durch die Gemeinden sind nicht mehr Zeitgemäss.
Da kann der Bund sicher mal bessere Regeln und Anforderungen machen.
So sollte das Volk gesamtschweizerisch über allgemeine Kriterien absolut mitentscheiden, aber im Einzelfall auf Gemeindeebene Einbürgerungen nicht mehr willkürlich ablehnen können. Auch sollte ein Entscheid unabhängig davon sein, welche Beamten sie bearbeiten.
Wofür ich bin:
- der Bund soll vollumfänglich für die Einbürgerung verantwortlich sein. Keine Wohnsitz Beschränkung auf Kantonaler Ebene - lediglich auf Bundesebene.
- Schuljahre müssten die Einbürgerung stärker erleichtern, als jetzt der Fall ist.