Die grosse Kammer hat am Montag im Rahmen ihrer Sonderdebatte zum Thema Asyl drei Motionen angenommen. Einerseits will der Nationalrat schärfere Personenkontrollen an der Grenze.
Andererseits möchte er kriminelle Asylsuchende vom Asylverfahren konsequenter ausschliessen und Personen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wird, in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken.
Die Beschlüsse bedeuten auch, dass Straftäter, die schon ein Bleiberecht haben, dieses verlieren sollen. Nun entscheidet der Ständerat über die Forderungen. In der kleinen Kammer sind am Donnerstag gleichlautende Vorstösse traktandiert.
Die Motion zu den Grenzkontrollen hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) eingereicht. Der Nationalrat nahm sie mit 121 zu 64 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.
Systematische Kontrollen jeder einreisenden Person, wie sie Nachbarstaaten erwögen oder sogar eingeführt hätten, wären mit grossen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden, argumentierte die Nationalratskommission. Eine Intensivierung der bestehenden Grenzkontrollen erhöhe das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung aber ebenfalls.
Giorgio Fonio (Mitte/TI) verwies namens der Kommission darauf, dass bei Grenzkontrollen der deutschen Behörden auch zahlreiche Schlepper gefasst worden seien. Es gehe darum, das zu tun, was andere Schengen-Staaten auch täten, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH) als zweiter Kommissionssprecher.
Der Bundesrat war mit der Kommissionsmotion einverstanden, betonte aber in seiner Stellungnahme, die Umsetzung könne nur im Rahmen der Regeln des Schengen-Abkommens und unter Berücksichtigung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz erfolgen.
Dabei geht es namentlich um das Non-Refoulement-Prinzip, also darum, dass Flüchtlinge nicht in einen Staat zurückgeschickt werden dürfen, in dem sie verfolgt werden oder in dem ihnen Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung droht.
Die beiden anderen angenommenen Vorstösse stammen aus den Reihen der SVP. Die SVP-Fraktion verlangte mit weiteren Motionen weitere Verschärfungen im Asylbereich. Konkret wollte sie, dass auf Asylgesuche von Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen, nicht mehr eingetreten wird und die Betroffenen an der Grenze zurückgewiesen werden. Zudem wollte die Partei den Familiennachzug beschränken – etwa jenen für Kinder auf Personen unter 15 Jahren. Dies fand im Rat keine Mehrheit.
Der Bundesrat lehnte sämtliche SVP-Vorstösse ab. Vergeblich betonte er, schon heute könnten Straftäter als des Asyls unwürdig eingestuft werden.
Justizminister Beat Jans warnte in der Debatte vor einer Politik der grossen Ankündigungen, mit denen man keine Wirkung erziele.
Dies sei kontraproduktiv, sagte Jans. Es gebe keinen besseren Integrationsanreiz, als wenn jemand Kinder habe, die Schweizer Schulen besuchten.
Detailliert legte Jans in seinem Votum dar, was der Bund schon heute unternehme, um gegen Kriminalität durch Asylsuchende vorzugehen.
Die im Nationalrat gescheiterten beiden Fraktionsmotionen der SVP sind noch nicht ganz vom Tisch, da Vertreter der Partei im Ständerat gleichlautende Motionen eingereicht haben. Die kleine Kammer entscheidet am Donnerstag zudem über systematische Grenzkontrollen. Diese standen im Nationalrat nicht zur Debatte.
Angenommen wurde ausserdem ein Vorstoss der FDP-Fraktion, wonach der Bund die Kantone beim Vollzug von Wegweisungen stärker unterstützen soll. Dabei gehe es unter anderem darum, administrative Hürden wie frühe Abflugzeiten zu beseitigen, erklärte Peter Schilliger (FDP/LU). Auch mit dieser Motion muss sich zu gegebener Zeit der Ständerat befassen. (sda/con)
Schade, haben sich diesbezüglich keine Mehrheiten finden lassen. Flucht sollte nicht bedeuten, in einen beliebigen Staat zu migrieren. Für mich unverständlich, weshalb nach Durchquerung zumeist mehrer sicherer Drittstaaten noch ein Asylanspruch bestehen soll. Europa sollte unlängst die zahlreichen Pullfaktoren beheben.