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Wo Feuerwerk zum 1. August in der Schweiz verboten ist – und wo nicht

The New year fireworks explode over the famous Chapel Bridge and Old Town in Lucerne, Switzerland, on Wednesday, January 1, 2025. (KEYSTONE/Urs Flueeler)..Mit einem Feuerwerk ueber dem Luzerner Seebec ...
Feuerwerk in Luzerns Altstadt ist verboten. Im übrigen Stadtgebiet sind beim Abbrennen privater Feuerwerkskörper grundsätzlich die Bestimmungen bezüglich Nachtruhe einzuhalten.Bild: keystone

In diesen Gemeinden gilt ein Feuerwerksverbot – und hier kannst du es krachen lassen

Der 1. August bedeutet für viele: Feuerwerk. Doch in den letzten Monaten regt sich immer mehr Widerstand. Bald soll ein nationales Gesetz folgen. So ist die Lage vor dem Schweizer Nationalfeiertag 2025.
28.07.2025, 21:0728.07.2025, 21:07
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Am Feuerwerk scheiden sich die Geister. Manche freuen sich über die farbenprächtige Pyroshow, andere stören sich an der Knallerei und dem Feinstaub. Besonders bei Haus- und Wildtieren kann ein Tag wie der erste August viel Stress auslösen. Doch in manchen Gemeinden der Schweiz ist das Zünden von Feuerwerk am Nationalfeiertag verboten. Wir sagen dir, wo.

In der Schweiz gibt es aktuell kein Verbot von Feuerwerk auf kantonaler oder gar nationaler Ebene, also sind die Gemeinden dafür verantwortlich. Wenn du also wissen willst, ob bei dir ein solches Verbot gilt, solltest du die Website deiner Gemeinde aufsuchen.

Das sind die aktuellen Regelungen

Wir haben dir die aktuellen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Es kann allerdings jeweils auch schnell gehen und ein Verbot wird umgesetzt:

In Dürnten ZH wurde das Verbot für den 1. August beispielsweise erst Ende Juni 2025 angenommen. Allgemein häuften sich im Zürcher Oberland in den letzten Monaten die Verbote – und in diversen Gemeinden wird in den nächsten Wochen und Monaten an Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen darüber entschieden, wie der «Zürcher Oberländer berichtete.

Voran geht aber Graubünden. Hier gibt es gar eine offizielle Übersichtsseite zu Verboten und Verzichten.

Gefahr von Waldbränden und Feuerverbote

Was das Abbrennen von Feuerwerk zum 1. August ebenfalls verhindern könnte, ist akute Waldbrandgefahr. Per 27. Juli – bis zum Nationalfeiertag dürfte weiterer Regen fallen – herrschte in den meisten Kantonen «keine oder geringe Gefahr» oder «mässige Gefahr».

Einzig in weiten Teilen im Wallis wurde «erhebliche Gefahr» gemeldet. Gar von «grosser Gefahr» muss in einzelnen Regionen (Simplon, Sion, Südrampe, Vispertal) im Wallis gerechnet werden.

Die Waldbrandgefahr

Stand: 28. Juli 2025, 21 Uhr. Hier gibt's den aktuellen Stand laufend.
Stand: 28. Juli 2025, 21 Uhr. Hier gibt's den aktuellen Stand laufend.Bild: bafu/waldbrandgefahr.ch

Aktuell gelten gemäss dem Bundesamt für Umwelt in den Kantonen Genf, Glarus und Waadt bedingte Feuerverbote. Das bedeutet: «Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht».

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Uri und Zürich gelten «Mahnungen». Man soll das «Feuern im Wald und in Waldesnähe/im Freien möglichst unterlassen».

Feuerverbote

Gefahrenkarte BAFU schweiz Feuer Waldbrandgefahr Massnahmen Feuerwerk
Stand: 28. Juli 2025, 21 Uhr. Hier gibt's den aktuellen Stand laufend.Bild: bafu/waldbrandgefahr.ch

Kommt bald ein nationales Verbot?

Momentan ist also alles ein Flickenteppich. Die Stimmung scheint aber klar gekippt zu sein. In einer grossen watson-Umfrage wollten im Dezember 2023 stolze 76 Prozent lautes Feuerwerk für Private verbieten lassen.

Auf nationaler Ebene möchte die Feuerwerksinititative ein Verbot erreichen. Im November 2023 wurde diese eingereicht. Das Hauptanliegen:

Die Initiative verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung mit einem Artikel 74a zum Feuerwerk. Demnach sollen der Verkauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten werden. Erlaubt bleiben sollen pyrotechnische Produkte, die ohne Lärm in die Luft gehen. Auch professionelle öffentliche Grossfeuerwerke an Veranstaltungen soll es weiterhin geben dürfen, wenn sie auf Gesuch hin bewilligt werden.

Im Oktober 2024 wurde diese vom Bundesrat dem Parlament mit Empfehlung zur Ablehnung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag übergeben. Die Kantone und Gemeinden würden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.

Plakate auf dem Bundesplatz weisen auf das Feuerwerksverbot in der Berner Innenstadt hin, am Mittwoch, 26. Juli 2023 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
In der Altstadt Bern gilt das Feuerwerksverbot.Bild: keystone

Im Frühling 2025 schloss sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats der Schwesterkommission des Nationalrats an und der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zugestimmt. Dieser wird ausgearbeitet. Eine Volksabstimmung wird frühestens im Juni 2026 beziehungsweise spätestens im Mai 2028 stattfinden.

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70 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jep.
28.07.2025 20:18registriert Januar 2022
Wenn sich alle an die beiden Tage im Jahr halten würden mit dem Feuerwerk, wäre es noch erträglich. Aber wenn schon 3 Tage vorher und noch 3 Tage nachher geballert wird, ist es mühsam. Und ich habe nicht das Gefühl, dass es in den letzten Jahren besser wurde.
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emankciN
28.07.2025 21:53registriert August 2021
Ich freue mich auf das nationale Verbot.
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Pontifax
28.07.2025 21:47registriert Mai 2021
Der Gedanke an das Geballere um den 1. August ko.... mich jetzt schon an. Aber wenigstens ist Regen angesagt.
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