Am Feuerwerk scheiden sich die Geister. Manche freuen sich über die farbenprächtige Pyroshow, andere stören sich an der Knallerei und dem Feinstaub. Besonders bei Haus- und Wildtieren kann ein Tag wie der erste August viel Stress auslösen. Doch in manchen Gemeinden der Schweiz ist das Zünden von Feuerwerk am Nationalfeiertag verboten. Wir sagen dir, wo.
In der Schweiz gibt es aktuell kein Verbot von Feuerwerk auf kantonaler oder gar nationaler Ebene, also sind die Gemeinden dafür verantwortlich. Wenn du also wissen willst, ob bei dir ein solches Verbot gilt, solltest du die Website deiner Gemeinde aufsuchen.
Wir haben dir die aktuellen Regelungen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Es kann allerdings jeweils auch schnell gehen und ein Verbot wird umgesetzt:
In Dürnten ZH wurde das Verbot für den 1. August beispielsweise erst Ende Juni 2025 angenommen. Allgemein häuften sich im Zürcher Oberland in den letzten Monaten die Verbote – und in diversen Gemeinden wird in den nächsten Wochen und Monaten an Gemeindeversammlungen oder Abstimmungen darüber entschieden, wie der «Zürcher Oberländer berichtete.
Voran geht aber Graubünden. Hier gibt es gar eine offizielle Übersichtsseite zu Verboten und Verzichten.
Was das Abbrennen von Feuerwerk zum 1. August ebenfalls verhindern könnte, ist akute Waldbrandgefahr. Per 27. Juli – bis zum Nationalfeiertag dürfte weiterer Regen fallen – herrschte in den meisten Kantonen «keine oder geringe Gefahr» oder «mässige Gefahr».
Einzig in weiten Teilen im Wallis wurde «erhebliche Gefahr» gemeldet. Gar von «grosser Gefahr» muss in einzelnen Regionen (Simplon, Sion, Südrampe, Vispertal) im Wallis gerechnet werden.
Aktuell gelten gemäss dem Bundesamt für Umwelt in den Kantonen Genf, Glarus und Waadt bedingte Feuerverbote. Das bedeutet: «Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht».
In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura, Uri und Zürich gelten «Mahnungen». Man soll das «Feuern im Wald und in Waldesnähe/im Freien möglichst unterlassen».
Momentan ist also alles ein Flickenteppich. Die Stimmung scheint aber klar gekippt zu sein. In einer grossen watson-Umfrage wollten im Dezember 2023 stolze 76 Prozent lautes Feuerwerk für Private verbieten lassen.
Auf nationaler Ebene möchte die Feuerwerksinititative ein Verbot erreichen. Im November 2023 wurde diese eingereicht. Das Hauptanliegen:
Im Oktober 2024 wurde diese vom Bundesrat dem Parlament mit Empfehlung zur Ablehnung ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag übergeben. Die Kantone und Gemeinden würden bereits über die Rechtsgrundlagen verfügen, um Feuerwerke einzuschränken.
Im Frühling 2025 schloss sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats der Schwesterkommission des Nationalrats an und der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags zugestimmt. Dieser wird ausgearbeitet. Eine Volksabstimmung wird frühestens im Juni 2026 beziehungsweise spätestens im Mai 2028 stattfinden.