Innerrhoder Landsgemeinde wählt Pius Federer zum neuen Landammann
Der 55-jährige Pius Federer war der einzige Kandidat, der bereits im Vorfeld zur Landsgemeinde seine Kandidatur für die Nachfolge von Roland Dähler (parteilos) bekannt gegeben hatte. An der Landsgemeinde selbst wurden spontan zwei weitere Kandierende aus dem Ring gerufen und galten damit ebenfalls als vorgeschlagen: Kathrin Birrer, Präsidentin des Innerrhoder Grossen Rates (Parlament) sowie Grossrat Bruno Huber.
Sowohl auf Kathrin Birrer als auch auf Bruno Huber entfielen mehrere Dutzend Stimmen. Letztlich aber setzte sich der parteilose Pius Federer deutlich durch.
Vom bisherigen Landammann Roland Dähler, der der Regierung (Standeskommission) ab 2019 angehört hatte, wird Federer das Volkswirtschaftsdepartement übernehmen. Er gehört dem einflussreichen Kantonalen Gewerbeverband Appenzell Innerrhoden (KGVAI) an und ist von diesem auch offiziell nominiert worden. Mit Federer ist die Innerrhoder Exklave Oberegg erstmals seit mehreren Jahren wieder in der Regierung vertreten.
Alle Bisherigen schaffen Wiederwahl
Für Federer war es der zweite Anlauf, in die Standeskommission gewählt zu werden. Vor einem Jahr unterlag er knapp gegen Angela Koller (Mitte). Koller war damit 2025 zur ersten Frau Landammann von Appenzell Innerrhoden gewählt worden. Seither steht sie dem Erziehungsdepartement vor.
Am Sonntag ist die 42-Jährige deutlich in ihrem Amt bestätigt worden. Sie übernimmt die Funktion des regierenden Landammann, während der neu gewählte Federer stillstehender Landammann ist.
Keine Veränderungen gab es bei den weiteren Mitgliedern der Standeskommission: Frau Statthalter Monika Rüegg Bless (Arbeitnehmendenvereinigung AVA und Mitte), die dem Gesundheits- und Sozialdepartement vorsteht, sowie Säckelmeister Ruedi Eberle (SVP, Finanzdepartement) wurden im Amt bestätigt.
Auch Landesfähnrich Jakob Signer (parteilos, Justiz-, Polizei- und Militärdepartement) und Landeshauptmann Stefan Müller (Mitte, Land- und Forstwirtschaftsdepartement) schafften die Wiederwahl. Der letztes Jahr neu in die Regierung gewählte Bauherr Hans Dörig (AVA und parteilos), Vorsteher des Bau- und Umweltdepartements, wurde ebenfalls mit deutlichem Handmehr wiedergewählt.
Klarere Regeln gefordert
Das umstrittenste Sachgeschäft war ein kantonales Veloweggesetz. Mehrere Rednerinnen und Redner sprachen sich für oder gegen das Gesetz zu sprechen. Mit diesem sollte Innerrhoden einer Forderung des Bundes nachkommen, ein durchgehendes öffentliches Velowegnetz im Kanton zu planen und bis spätestens 2042 umzusetzen.
Thomas Schefer, Präsident des kantonalen Bauernverbandes, forderte die Rückweisung des Gesetzes verbunden mit einem Auftrag. Es müsse klar geregelt werden, auf welchen Wegen das Velofahren künftig erlaubt sei und auf welchen nicht. Konkret verlangte er die Aufnahme einer Bestimmung in das Gesetz, die besagt: «Ausserhalb gekennzeichneter Velowege ist das Befahren von Wanderwegen nicht erlaubt.» Eben diesen Abschnitt hatte der Grosse Rat Anfang Jahr aus dem Gesetz gestrichen.
«Die Rückweisung braucht es, um klarzustellen, ob auf einem Wanderweg Velofahren und Wandern erlaubt ist oder nicht», ergänzte Grossrat Jonny Dörig. Und auch eine Stimmbürgerin bemängelte, dass das an sich «gute Gesetz» in diesem Punkt klarer sein müsse.
Händemehr war zunächst nicht zu erkennen
Grossrätin Simone Dietrich-Huber hingegen sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus. Das Velofahren auf den Alpen und in den Wäldern sei bereits heute verboten. Durch das Strassenverkehrsgesetz sei geregelt, dass Wege nicht befahren werden dürften, welche dazu nicht geeignet seien. Den Rückweisungsantrag brauche es nicht und er werde die Einführung eines Velowegnetzes um Jahre verzögern.
Ebenfalls gegen den Rückweisungsantrag und für das Gesetz in der aktuellen Form sprach sich Grossrat Bruno Huber aus. Das Velofahren auf Wanderwegen generell zu verbieten, gehe ihm zu weit.
Bei der anschliessenden Abstimmung wurde es sehr knapp. Zweimal mussten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Hände heben. Erst dann konnte Angela Koller sagen, dass beim Rückweisungsantrag mehr Hände in die Höhe gestreckt worden waren und dieser angenommen worden ist. Damit geht das Gesetz zurück an den Grossen Rat und kommt später nochmals an die Landsgemeinde.
Unbestritten waren hingegen die Totalrevision des Polizeigesetzes sowie die Revision des Verwaltungsgerichtsgesetzes. (sda)
