Die Digitalisierung stellt die Gesetzgeber weltweit vor neue Realitäten. Wie reagieren auf Uber, Airbnb und Booking.com? Parlamentarier in der Schweiz haben jüngst eine Reihe von Vorstössen eingereicht, um die Herausforderungen per Bundesgesetz in den Griff zu bekommen, wie der Tages-Anzeiger auflistet.
Anlass für die Vorstösse ist das Ächzen des traditionellen Gewerbes (Taxi, Hotellerie), das sich gegenüber der neuen digitalen Konkurrenz benachteiligt sieht. Im Grundsatz gibt es als Antwort auf die Digitalisierung zwei Positionen: Mehr oder weniger staatliche Regulierung.
Bei Uber überwiegt laut dem Tages-Anzeiger derzeit die zweite Gruppe: Statt neuer Regeln für Uber sollen die Vorschriften für das Taxigewerbe gelockert werden, etwa bei der Fahrtenschreiberpflicht sowie Arbeits- und Ruhezeitvorschriften. Das fordern zwei FDP-Motionen. Die SP bekämpfte den letzten Vorstoss vom September im Nationalrat, Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP) vertrat in der Debatte eine Mittelposition. Dennoch überwies der Nationalrat die Motion mit 131 gegen 55 Stimmen. Die Verkehrskommission des Ständerats stimmte beiden Anliegen im Oktober zu. Nun ist der Ständerat am Zug.
Der Ruf nach Spezialregulierung der Digital-Konzerne dominiert derweil, wenn es um die Unterkunftsvermittler Airbnb und Booking.com geht. Laut der Zeitung dürfte das auch mit der starken Lobby der Hotelbranche zusammenhängen. Mit einer Motion im Nationalrat verlangt die CVP, dass der Bund künftig alle Kurtaxen direkt bei Airbnb einziehe und an Kantone und Gemeinden verteile. Eine weitere Motion aus den CVP-Reihen betrifft die Buchungsplattform Booking.com: Ihr sollen in ihren Verträgen mit den Schweizer Hotels gewisse Klauseln verboten werden, weil damit der Wettbewerb ausgehebelt werde.
Der Bundesrat muss überdies in einem Bericht aufzeigen, wo das geltende Recht Airbnb und andere internetgestützte touristische Angebote gegenüber traditionellen Beherbergungsformen bevorzugt und wie gleich lange Spiesse geschaffen werden können. Der Ständerat nahm im September ein Postulat seiner Wirtschaftskommission mit dem Anliegen an. Der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen. Er verweigere sich einer solchen Untersuchung nicht, sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Doch er arbeite bereits an einer solchen. Schneider-Ammann räumte allerdings ein, dass sich dieser Bericht nicht spezifisch auf den Tourismus beziehe. (kad/sda)