Wenn du etwas im Zug liegen lässt, musst du bald mehr bezahlen
Wer oft im Zug reist, kann schnell mal in der Hitze des Gefechts etwas liegen lassen. Verloren sind die Gegenstände in der Schweiz dann aber nicht unbedingt.
So kann man über das SBB-Fundbüro das verlorene Objekt melden und bekommt dieses mit etwas Glück und etwas Geld zurück. Die Kosten liegen bei Personen mit GA bei 5 Franken, bei Personen mit Halbtax oder Jahresabo bei 10 Franken und für sämtliche weitere Personen bei 20 Franken.
Je nach Gegenstand unterschiedliche Preise
Wie der Blick berichtet, steigen diese Preise im kommenden Jahr aber in einigen Fällen an. Der Halbtax- oder Junior-Rabatt wird etwa gestrichen – künftig erhalten nur noch Personen mit GA eine Vergünstigung.
Weiter kosten nicht mehr alle Fundgegenstände 20 Franken, sondern variieren je nach Objektkategorie. Für elektronische Gegenstände wie Handys oder Laptops sowie sperrige Sachen wie Velos oder Kinderwagen liegt die neue Standardgebühr bei 25 Franken. Leute mit GA müssten dafür 15 Franken bezahlen.
Es geht mehr verloren
Die SBB erklären gegenüber dem «Blick», die bisherigen Tarife hätten die Kosten nicht mehr gedeckt. «Mit den neuen Preisen soll das Kostenwachstum gedämpft werden. Jedoch decken auch die neuen Gebühren die entsprechenden Kosten nur teilweise», wird eine Sprecherin zitiert.
Sperrige Objekte würden zudem mehr Platz benötigen und seien im Transport aufwendiger. Bei den elektronischen Geräten wird der Aufschlag damit erklärt, dass ein Fund mit zusätzlichem Aufwand wie dem Auslesen der Seriennummer verbunden sei.
Wie die SBB weiter ausführen, gehen in letzter Zeit deutlich mehr Gegenstände im ÖV verloren als auch schon. Das, obwohl in den Zügen regelmässig Durchsagen mit dem Hinweis ertönen, dass man sich beim Aussteigen vergewissern solle, dass man alle Habseligkeiten bei sich hat.
So landeten alleine 2024 rund 130'000 Objekte in der SBB-Fundzentrale, rund 7000 mehr als noch 2023. Im letzten Jahr wurden rund 60 Prozent der Fundgegenstände an die Besitzer zurückgegeben. Der Rest wurde nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei einer Verwertungsfirma abgegeben. (dab)
