Gegen einen Angehörigen des Grenzwachtkorps ist eine Voruntersuchung eingeleitet worden. Hintergrund ist der Fall einer Syrerin, die nach der Rückführung von Frankreich durch die Schweiz nach Italien eine Totgeburt erlitten hatte.
Die vorläufige Beweisaufnahme sei mittlerweile abgeschlossen, teilte die Militärjustiz am Mittwoch mit. Aufgrund der Ergebnisse sei nun eine Voruntersuchung gegen einen der insgesamt 15 an der Rückführung beteiligten Angehörigen des Grenzwachtkorps angeordnet worden. Zudem hätten Angehörige der Opferfamilie eine gerichtliche Beurteilung des Falls verlangt.
Der Vorfall ereignete sich am 4. Juli dieses Jahres. Die schwangere Syrerin war zusammen mit 35 weiteren Flüchtlingen mit dem Zug von Mailand nach Paris unterwegs. Die Gruppe wurde in Frankreich aufgegriffen. Schweizer Grenzwächter sollten sie zurück nach Italien bringen, von Vallorbe VD über Brig VS nach Domodossola (I).
Bei der Ankunft in Italien erlitt die 22-jährige Syrerin eine Totgeburt. Sie und ihre Familie warfen den Schweizer Grenzwächtern darauf vor, nicht die nötige Hilfe erhalten zu haben. Die Syrerin und ihre Familie habe in der Zwischenzeit in Italien Asyl erhalten. (erf/sda)