Der Aargauer Grosse Rat hat die Botschaft zur vorgezogenen Einführung einer schwarzen Liste für säumige Krankenkassen-Prämienzahler in zweiter Lesung behandelt und mit 92 zu 36 Stimmen gutgeheissen. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, sofern dagegen nicht das Referendum ergriffen wird. Anzeichen dafür gibt es allerdings nicht. Auch ein Behördenreferendum stand im Grossen Rat nicht zur Diskussion.
In der Debatte verzichteten SVP, FDP und CVP, die zusammen mit einer Durchsetzungsmotion die rasche Einführung dieser Liste durchgesetzt hatten, auf weitere Wortmeldungen. Einzig von Seiten der SP, EVP und GLP wurden weiterhin Zweifel am Nutzen der vorzeitigen Einführung noch ohne Case Management und am Kosten-Nutzen-Verhältnis geäussert.
Säumige Prämienzahler: Lohnen sich Schwarze Listen? #srf http://t.co/ThwHk4OFoA
— Brontolone (@MrBrontolone) 15. Februar 2014
Für Leute, die auf der Liste landen, besteht beim Hausarzt dann nur noch in Notfällen eine Behandlungspflicht. Ein im Wohnkanton zugelassenes Spital allerdings muss laut Regierung solchen Patienten «im Rahmen seines Leistungsauftrags und seiner Kapazitäten» auch ausserhalb von Notfallsituationen helfen – wiewohl die Krankenversicherung dann nur in Notfällen bezahlen muss. Dem Spital sei es in solchen Fällen freigestellt, «ob es die Behandlung von einer Vorauszahlung oder zumindest einem Vorschuss abhängig machen oder das volle Inkassorisiko tragen will».
Grosse Erwartungen an die schwarze Liste hat die Regierung nicht. Bei einer «optimistischen Annahme», dank der schwarzen Liste pro Jahr 250 Betreibungen verhindern zu können, erwartet sie jährliche Einsparungen von nur rund 500'000 Franken. Das ist angesichts der fast 30'000 Betreibungen im Jahr 2012 ein Tropfen auf den heissen Stein.