Kommission will missbräuchlichen Baueinsprachen Riegel schieben
Wer missbräuchlich eine Einsprache gegen ein Bauprojekt macht, soll zahlen müssen. Einsprache erheben soll zudem nur dürfen, wer ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann. Mit diesen Massnahmen will eine Parlamentskommission etwas tun gegen die Wohnungsnot.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) stellt sich hinter zwei entsprechende Motionen aus dem Ständerat. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Bekämpfung von Wohnungsnot sei ein dringendes Anliegen von Parlament und Bundesrat, hiess es zum Entscheid.
Eine im Rahmen des Aktionsplans zur Wohnungsnot in Auftrag gegebene Studie stufe Baueinsprachen als bedeutendes Hindernis für den Wohnungsbau ein, schrieb die Urek-N. Sie beantragt dem Nationalrat, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum zu verbessern.
Die Vorstösse stammen von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Der eine verlangt, schutzwürdige Interessen im Gesetz zu definieren, die von Betroffenen gegen Bau- und Planungsprojekte geltend gemacht werden können. Einspracheberechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist.
Mit der zweiten Motion verlangt Gmür-Schönenberger gesetzliche Grundlagen, um missbräuchliche Einsprachen sanktionieren zu können. Wer eine Einsprache ohne schutzwürdiges Interesse respektive in erkennbar missbräuchlicher Absicht macht, soll bezahlen müssen.
Die Rede ist dabei von einer Übernahme der Kosten respektive von Schadenersatz. Das geltende Recht ermögliche es, Bau- und Entwicklungsprojekte mit geringfügigen oder vorgeschobenen Einsprachen über Jahre zu verzögern, schrieb Gmür-Schönenberger.
Der Bundesrat ist mit den Motionen ebenfalls einverstanden. Bevor er sie umsetzen kann, muss nun noch der Nationalrat zustimmen. (sda)
