Der Genfer Rohstoff-Händler Gunvor ist wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in Ecuador von der Bundesanwaltschaft verurteilt worden. Gunvor muss 86,7 Millionen Franken zahlen, davon 4,3 Millionen als Busse.
Die Untersuchung durch die Bundesanwaltschaft habe gezeigt, dass Gunvor «nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen» habe, um zu verhindern, dass in seinem Namen mindestens von Februar 2013 bis Februar 2017 fremde Amtsträger bestochen worden seien, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag mit. Das Genfer Rohstoffhandelsunternehmen sei demnach strafrechtlich verantwortlich für die Bestechung fremder Amtsträger.
Gunvor habe auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl verzichtet, womit dieser rechtskräftig werde. Die Verurteilung erfolgt laut Mitteilung im Rahmen eines mit den US-amerikanischen Behörden koordinierten Vorgehens.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft flossen über den Zeitraum von vier Jahren Bestechungsgelder in Höhe von rund 7,5 Millionen US-Dollar an einen ecuadorianischen Amtsträger, der eine leitende Funktion bei der staatlichen Ölgesellschaft Petroecuador innehatte. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft verschafften diese korrupten Transaktionen dem Konzern direkte Vorteile. Dies, da der ecuadorianische Erdölkonzern in der Folge Ölhandelsverträge mit zwei Gesellschaften abschloss, mit denen der Gunvor-Konzern damit verbundene Verträge abgeschlossen hatte.
Die Bestechungszahlungen, die zum Teil über den Schweizer Finanzplatz abgewickelt wurden, wurden laut der Mitteilung insbesondere unter Mitwirkung eines ehemaligen Angestellten des Gunvor-Konzerns sowie zweier Vermittler, die über eine Offshore-Gesellschaft agierten, ausgeführt. Diese drei Personen haben sich in den Vereinigten Staaten von Amerika schuldig bekannt, wie die Bundesanwaltschaft schrieb.
Die bei Gunvor geltende Risikoanalyse sowie die Massnahmen und Prozesse zur Korruptionsbekämpfung und deren effektive Umsetzung seien also offensichtlich nicht ausreichend gewesen, um zu verhindern, dass von den vorhandenen Möglichkeiten für korruptes Handeln Gebrauch gemacht wurde, hiess es von der Bundesanwaltschaft.
Von den 86,7 Millionen Franken, die der Konzern nun zahlen muss, entfallen 82,3 Millionen auf eine Ersatzforderung. Dies entspreche einem Teil des Gewinns, den das Unternehmen dank der korrupten Verträge erwirtschaften konnte.
Für die Busse von 4,3 Millionen sei berücksichtigt worden, dass der Gunvor-Konzern «durch seine Mitarbeit zum Fortschreiten der Ermittlungen beitrug und - wenn auch spät - gewisse Massnahmen umsetzte, die zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen zu den beiden oben erwähnten Vermittlern führten», hiess es. (sda/awp)