Das Bundesstrafgericht hat Beschwerden einer Privatperson und einer Firma abgewiesen, die sich gegen die Herausgabe von Beweismitteln im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre um den Eurofighter-Kauf der Republik Österreich wehrten.
Die österreichischen Justizbehörden führen seit Jahren eine Strafuntersuchung, weil beim Kauf der Kampfflugzeuge Schmiergelder geflossen sein sollen.
Die Schweizer Bundeskriminalpolizei führte im November 2012 auf Ersuchen der Wiener Staatsanwaltschaft verschiedene Hausdurchsuchungen durch. Am gleichen Tag fanden auch in Österreich und Deutschland Razzien an Standorten des Herstellerkonzerns EADS, heute Airbus Group, durch.
Für einen Teil der Akten willigten die beiden betroffenen Parteien in die Übermittlung an die österreichischen Behörden ein. Im März hat die Bundesanwaltschaft dann verfügt, dass auch die restlichen Dokumente weitergeleitet werden. (Urteil RR.2015.108-109 vom 14.10.2015) (sda)