Moutier kann wie geplant am 1. Januar 2026 vom Kanton Bern zum Jura wechseln. Die beiden Kantonsregierungen haben sich in der Frage des Finanzausgleichs geeinigt, wie der Bund am Freitag mitteilte.
Wie die Einigung aussieht, bleibt vorerst unbekannt. In den kommenden Wochen soll der Konkordatsentwurf fertiggestellt werden. Die beiden Kantonsregierungen wollen ihn Mitte Mai an einer gemeinsamen Medienkonferenz in Moutier vorstellen und damit die Vernehmlassung eröffnen.
Die Stimmberechtigten der bernjurassischen Kleinstadt hatten sich im März 2021 für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Die Verhandlungen über die Modalitäten sind seither weit fortgeschritten.
Einziger offener Punkt war der Umfang der Zahlungen aus dem nationalen Finanz- und Lastenausgleich, die der Kanton Bern verliert und der Kanton Jura erhält. Die beiden Regierungen waren sich in dieser Frage uneins.
Ende 2022 wurde der Bund um eine Mediation gebeten. «Es war wichtig, eine rasche Lösung zu finden, damit der Wechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 vollzogen werden kann», heisst es im Communiqué des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD).
Die Einigung zum Finanzausgleich kam am Mittwochabend zustande, bei einem weiteren Treffen der Juradelegationen der beiden Kantonsregierungen mit dem Bund. Den Vorsitz der Tripartiten Konferenz hatte die Justizministerin und jurassische Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.
Damit ist der Weg nun frei für den Konkordatsentwurf und für die Vernehmlassung, die ursprünglich für Januar 2023 vorgesehen war. Nach deren Ende soll das Konkordat von den beiden Regierungen unterzeichnet und anschliessend den zwei Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet werden. Danach wird in den Kantonen Bern und Jura eine Volksabstimmung durchgeführt.
Im Jahr 2025 werden dann die Eidgenössischen Räte am Zug sein. Sie sollen dannzumal den Bundesbeschluss über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanon Jura genehmigen.
(yam/sda)
Weiss nicht was es da gross zu diskutieren gibt.
Es klassischer Fall für Peter Zwegat.