Im vergangenen Herbst fiel einer zivilen Polizeistreife ein Autofahrer auf, der während der Fahrt einen elektrischen Rasierapparat betätigte. Am Mittwoch stand der Mann in Bern vor Gericht und wurde vom Hauptvorwurf freigesprochen.
Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn zwischen Bern und Murten FR. Einer zivilen Polizeistreife fiel ein Automobilist auf, der einen elektrischen Rasierapparat in der Hand hielt und am Kopf hin und her bewegte.
Der Autofahrer überholte dabei die für ihn nicht als solche erkennbaren Polizisten. Wenig später wurde er von der Zivilstreife angehalten und verzeigt. Vorgeworfen wurde dem Mann, dass er sich während der Autofahrt rasiert habe, wodurch die Bedienung des Fahrzeugs erschwert worden sei.
Durch das Hantieren habe der Mann nach dem Überholen der Zivilstreife unvorsichtig zurück auf die Normalspur gewechselt und dies nota bene ohne zu blinken.
Er habe tatsächlich einen Rasierapparat in den Händen gehalten, räumte der Mann am Mittwoch vor der Richterin in Bern ein. Allerdings habe er lediglich prüfen wollen, ob die Batterien des Geräts noch genügend aufgeladen seien oder ob er den Rasierer später noch würde aufladen müssen. Danach habe er den Rasierer gleich wieder weggelegt.
Durch diesen bloss ein paar Sekunden dauernden Vorgang sei er nicht vom Verkehr abgelenkt gewesen. An jenem Oktober-Sonntagabend habe es kaum Verkehr gehabt und die Strassenverhältnisse seien gut gewesen.
Der Fahrer der zivilen Polizeistreife sagte am Mittwoch als Zeuge vor Gericht, der Autofahrer habe den Blick tatsächlich auf die Strasse gerichtet gehabt.
Allerdings habe der Automobilist etwas langsamer auf die Normalspur zurück gewechselt, weshalb der Polizeifahrer vom Gas ging. Bremsen musste er aber nicht. Es hätte zu einer Kollision kommen können, «aber es war nicht sehr knapp», sagte der Zeuge vor Gericht.
Die Einzelrichterin verwies in ihrem Urteil auf einen Bundesgerichtsentscheid, bei dem eine Person freigesprochen worden war, die auf der Autobahn 15 Sekunden lang ein Mobiltelefon in der Hand gehalten hatte ohne zu telefonieren.
Aus den Aussagen des Angeschuldigten und der Zeugen schloss die Gerichtspräsidentin, dass der Mann den Rasierer tatsächlich nur ein paar wenige Sekunden in den Händen hielt – ganz sicher weniger als 15.
Hingegen verurteilte die Einzelrichterin den Angeklagten weil er beim Wiedereinbiegen nach dem Überholen nicht geblinkt hatte. Dies setzte eine Übertretungsbusse von 100 Franken ab.
(sda)