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Justiz

Verteidigung legt Berufung im Fall des Genfer Diplomatenmordes ein

ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Darmstadt: Die G
Der wegen mehrfacher Vergewaltigung und zahlreicher weiterer Delikte verurteilte italienisch-ivorische Doppelbürger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.Bild: keystone

Verteidigung legt Berufung im Fall des Genfer Diplomatenmordes ein

18.02.2025, 17:5518.02.2025, 17:55

Der wegen mehrfacher Vergewaltigung und zahlreicher weiterer Delikte verurteilte italienisch-ivorische Doppelbürger hat gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts Berufung eingelegt. Das Gericht hatte ihn trotz des Freispruchs vom Vorwurf des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft verzichtet auf einen Weiterzug.

Der Anwalt des Angeklagten sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass er am Montag eine Berufungsankündigung bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts eingereicht habe. Während des Prozesses bestritt sein Mandant, ein 55-jähriger italienisch-ivorischer Doppelbürger, den Grossteil der Anschuldigungen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) ihrerseits hat beschlossen, keine Berufung einzulegen, nachdem sie die mündliche Begründung des Urteils der Strafkammer vom 6. Februar «sorgfältig analysiert» hat. Die Entscheidung der anderen Parteien ist bislang nicht bekannt.

Weitgehend der Anklage gefolgt

Die BA teilte mit, dass sie gefordert habe, den 55-Jährigen wegen mehrerer Straftaten, insbesondere wegen Mordes, schuldig zu sprechen. Die Ex-Freundin des Beschuldigten sollte hingegen vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen werden.

Die Strafkammer hat die Angeklagten vom Mord, beziehungsweise der Beihilfe dazu, freigesprochen. Der Hauptangeklagte sei jedoch in allen anderen Punkten, mit Ausnahme eines geringfügigen Vergehens, für schuldig befunden worden. Damit sei das Gericht weitgehend der Anklage gefolgt. Es habe zudem eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet, betont die BA.

In Bezug auf den Mord ist die BA der Ansicht, dass «die Argumente des Gerichts schlüssig sind und die Komplexität dieses einzigartigen Falles sehr gut wiedergeben». Sie erklärt, dass sie die Angeklagten insbesondere auf der Grundlage des Grundsatzes „in dubio pro duriore“ vor Gericht gebracht habe. Dies bedeutet, dass bei Zweifeln die Staatsanwaltschaft nicht in der Sache vorgreifen darf und somit Anklage erheben muss.

Dem italienisch-ivorischen Doppelbürger war ursprünglich vorgeworfen worden, 1995 in Genf einen ägyptischen Diplomaten erschossen zu haben.

(Fall. SK2024.47) (hkl/sda)

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