Ein Arzt muss sich heute Mittwoch wegen Ausnützung einer Notlage vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Er soll mehrfach gegen den Willen einer Patientin sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für den Arzt und eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Für die Freiheitsstrafe soll eine Probezeit von zwei Jahren gelten.
Laut Anklage wusste der Mann, dass die Patientin nicht in der Lage war, sich gegen die sexuellen Übergriffe zu wehren, unter anderem wegen deren Krankheitsbild. Er habe seine Stellung als Arzt ausgenutzt.
Es soll an zwei Tagen zu Übergriffen in der Praxis den Beschuldigten gekommen sein. Selbst als sie ihn zur Rede stellen wollte, soll es zu Übergriffen gekommen sein.
Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung. Der Antrag der Verteidigung wird an der Verhandlung bekannt. (nib/sda)