Bei der Fortsetzung des Mordprozesses am Bezirksgericht Zürich ist es am Donnerstagmorgen zu einem kurzen Eklat gekommen. Der Vater des mutmasslichen Haupttäters schlug einen Mitbeschuldigten in der Pause mit der Faust gegen die Brust. Der Richter warf den Vater danach aus dem Saal.
Nach der Pause rief der Richter den im Zuschauerraum sitzenden Vater auf und sprach ihn auf den Vorfall in der Pause an. Dieser stritt den Schlag jedoch ab.
Daraufhin mischte sich der Bruder des Hauptbeschuldigten ein, der aber vom Richter zum Schweigen gebracht wurde. Es kam zu einem kurzen, lauten Disput, worauf der Richter den Vater kurzerhand aus dem Saal warf. Danach wurde der Prozess fortgesetzt.
Die Anwältin des türkischen Mitbeschuldigten forderte dabei einen Freispruch vom Hauptvorwurf der Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung und eine bedingte Geldstrafe. Angemessen sei eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 100 Franken. Auf einen Landesverweis des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Mannes sei zu verzichten.
Bei der Verhandlung am Bezirksgericht geht es um eine tödliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männergruppen. Der mutmassliche Haupttäter und das damalige Opfer, ein 30-jähriger Kampfsportler und Türsteher, verband eine lange Feindschaft.
Auf die frühen Morgenstunden des 1. März 2015 vereinbarten sie ein Treffen in Zürich-Affoltern, wo jeder mit ein paar Kumpels erschien. Es kam zu einer Auseinandersetzung, an deren Ende der Türsteher erschossen am Boden lag.
Unbestritten ist, dass der Hauptbeschuldigte, ein heute fast 36-jähriger Schweizer mit kosovarische Wurzeln, seinem heute 25-jährigen türkischen Kumpel in jener Nacht eine Schusswaffe gab. Diese nahm der Türke in der Jackentasche zu dem Treffen mit.
Einzig aus Sicherheitsgründen, habe er das getan, sagte seine Anwältin in ihrem Plädoyer. Für den Staatsanwalt dagegen war klar, dass er damit rechnen musste, dass der Hauptbeschuldigte sie gegen seinen Feind einsetzen würde. Dies habe er zumindest in Kauf genommen – ein klarer Fall von Gehilfenschaft.
Strittig war, wie die Waffe vom Türken in die Hände des Haupttäters gelangte. Der Türke macht geltend, er habe einen Warnschuss in die Luft abgegeben, worauf die Streitenden auseinander gelaufen seien. Der Schweizer habe ihm die Waffe dann aus der Hand gerissen und auf die flüchtenden Gegner geschossen. Der Hauptbeschuldigte will sie jedoch vom Türken in die in die Hand gedrückt bekommen haben.
Die beiden Verteidiger des mutmasslichen Haupttäters und die Verteidigerin des zweiten Mitbeschuldigten, eines 35-jährigen Tschetschenen, werden am nächsten Verhandlungstermin, am 3. März, plädieren. Die Urteilseröffnung ist für den 11. März angekündigt.
Damit ist nun der grösste Teil der Anträge bekannt. Für den Hauptbeschuldigten fordert der Ankläger eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken, zudem soll der Mann ordentlich verwahrt werden.
Der Tschetschene soll mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer ebenso bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken bestraft werden, und der Türke mit 6 Jahren Freiheitsentzug und 180 Tagessätzen zu 50 Franken. Er sei zudem für 5 Jahre des Landes zu verweisen.
Die Familie des Getöteten verlangt insgesamt 160'000 Franken Genugtuung sowie Schadenersatz. Und einer der Kollegen des Getöteten, der damals nur zufällig nicht von Schüssen getroffen wurde, fordert eine Genugtuung von 40'000 Franken. (aeg/sda)