Das Bundesgericht hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, womit der Vergabeentscheid der Alptransit Gotthard für zwei Aufträge für den Ceneri-Basistunnel rechtskräftig ist. Eine Neuausschreibung hätte eine Verzögerung um mehrere Jahre zur Folge gehabt.
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts geht der Auftrag für «Fahrbahn und Logistik» im Wert von 96 Millionen Franken an das Konsortium Mons Ceneris. Das zweite Baulos für «Bahntechnik und Gesamtkoordination» geht an des Konsortium CPC, das unter der Federführung der Berner Cablex AG geht. Es hat einen Wert von rund 129 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2014 die Beschwerden von Unternehmen, die den Zuschlag für die Grossaufträge nicht erhalten hatten, teilweise gutgeheissen. Die Alptransit sollte nochmals die Vergabe neu beurteilen. Die ist nun hinfällig.
Wie die Alptransit Gotthard in einer Medienmitteilung schreibt, bleibt damit der geplante Termin für die Aufnahme des Betriebs des Ceneri-Basistunnels per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 das Ziel. (Urteile 2C_383/2014 und 2C_380/2014 vom 15.09.2014) (sda)