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48-Jähriger nahm sich 13-Jährige zur Geliebten – dafür muss er sechs Jahre ins Gefängnis

48-Jähriger nahm sich 13-Jährige zur Geliebten – dafür muss er sechs Jahre ins Gefängnis

Ein 48-jähriger Mann unterhält eine intensive sexuelle Beziehung zu einem 13-jährigen Mädchen. Der Mann hält es für Liebe; das Bezirksgericht Bremgarten verurteilt den IV-Bezüger zu sechs Jahren Gefängnis.
20.06.2016, 18:0021.06.2016, 08:22
Jörg Meier / az Aargauer Zeitung
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Jasmin (alle Namen geändert) war dreizehn Jahre alt, als sie vom damals 48-jährigen Fritz Emmenberger per SMS und Whatsapp kontaktiert wurde. Emmenberger hatte das Mobiltelefon seines 17-jährigen Sohnes behändigt und gab sich anfänglich als sein eigener Sohn aus. Emmenberger und Jasmin chatteten intensiv; sie schickten einander Fotos, wobei Emmenberger das Foto seines Sohnes verwendete.

Dann wechselte Emmenberger auf sein eigenes Handy, aber unter falschem Namen. Jasmin teilte ihm mit, sie sei erst dreizehn Jahre alt. Das war für den 35 Jahre älteren Emmenberger aber kein Grund, den Chat zu beenden. Ganz im Gegenteil: Er drängte auf ein Treffen, Jasmin willigte ein. Dabei kam es auch zu sexuellen Handlungen. Im Laufe der nächsten 13 Monate trafen sich die beiden in der Regel zweimal pro Woche. Rund 20-mal vollzog Emmenberger den vaginalen Geschlechtsverkehr.

Im Sommer verreiste Jasmin mit ihrer Grossmutter in die Ferien nach Mallorca. Emmenberger reiste ihr nach und buchte im gleichen Hotel ein Zimmer. Täglich bat Emmenberger Jasmin auf sein Zimmer, wo es wiederum mehrmals zum Geschlechtsverkehr kam.

Emmenberger verlangte von Jasmin Fotos, die sie in knappen Hotpants oder im Bikini zeigten oder nackt beim Duschen. Im Gegenzug schickte er ihr Fotos seines erigierten Penis. Nach und nach verschaffte sich Emmenberger die totale Kontrolle über das Leben von Jasmin. Er schrieb ihr vor, welche Kleider sie tragen sollte und zu wem sie keinen Kontakt haben durfte. Er chattete unter ihrem Namen mit ihren Schulfreundinnen, liess sie von seinem Sohn überwachen. Daneben gab er sich als allwissender Beschützer aus, half ihr bei schulischen Aufgaben und bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme.

Abhängigkeit ausgenützt

Für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar: Emmenberger habe die Abhängigkeit und das Machtgefälle für die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse skrupellos ausgenutzt. Sobald sich Jasmin störrisch zeigte, gar die Beziehung beenden wollte, habe Emmenberger gedroht, er werde Jasmins Umfeld über die Beziehung informieren. Aus Angst vor den Konsequenzen dieser Blossstellung habe sie weiterhin alle sexuellen Handlungen mit Emmenberger gegen ihren Willen zugelassen.

Bei der Untersuchung stellte sich zudem heraus, dass Emmenberger ein Jahr bevor er sein Verhältnis mit Jasmin begann, bereits ein anderes, 15-jähriges Mädchen nach dem gleichen Prinzip mehrmals mit psychischem Druck zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe: Die Affäre mit Irina allerdings dauerte nur kurze Zeit. Auch mit ihr war er über das Handy seines Sohnes in Kontakt getreten; Irina schickte ihm Nacktfotos aller Art. Mit den Fotos setzte er sie sogleich vor die Wahl: Entweder sie hat Sex mit ihm oder die Fotos gehen an die Eltern. Irina wählte den Sex.

Nicht pädophil, aber narzisstisch

Die Anklage lautete denn auch auf mehrfache sexuelle Handlungen mit Jasmin und Irina sowie mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache Vergewaltigung, dies zum Schaden von Jasmin und Irina. Der Strafantrag fiel entsprechend hoch aus: Der Staatsanwalt forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Vor Gericht verweigerte Emmenberger die Aussage. Inzwischen ist er 52 Jahre alt und sitzt im vorzeitigen Strafvollzug. Ein psychiatrisches Gutachten kam zum Schluss, dass IV-Bezüger Emmenberger nicht pädophil ist, aber von einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung dominiert wird. Er sei voll und ganz schuldfähig. Er hat eine Therapie begonnen; der zuständige Psychiater meldet indes, er könne bei Emmenberger keinerlei Motivation erkennen. Der Pflichtverteidiger hatte einen schweren Stand. Er bestritt nicht das Verwerfliche der Taten, warnte aber vor einer Vorverurteilung des Angeklagten und plädierte für ein sorgfältiges und faires Verfahren. Das Gericht müsse auch entlastendes Material ernst nehmen, was in der Untersuchung der Staatsanwaltschaft zu wenig geschehen sei.

40'000 Nachrichten

Der Verteidiger hat sich die Mühe genommen, den Grossteil der rund 40'000 Nachrichten, die sich Jasmin und Emmenberger innert 13 Monaten geschickt haben, auszuwerten. Diese Nachrichten waren voller zum Teil kindlicher, zum Teil aber auch erotischer Liebesbezeugungen vonseiten Jasmins.

Emmenberger habe tatsächlich geglaubt, dass es sich um eine gegenseitige Liebesbeziehung handle; niemals habe er Jasmin gedroht und zum Sex gezwungen, niemals habe er erkennen können, dass Jasmin diese Beziehung gar nicht gewollt habe. Entsprechend sei für Emmenberger denn auch eine Welt zusammengebrochen, als Jasmin während einer Befragung erklärte, dass sie diesen Mann nicht geliebt habe, sich aber nicht aus seinen Fängen befreien konnte. Emmenberger sei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung freizusprechen, das Strafmass sei auf 36 Monate zu reduzieren und Emmenberger, der bereits über 500 Tage abgesessen hat, auf freien Fuss zu setzen, verlangte der Verteidiger.

Gericht ist sich nicht einig

Das Gericht brauchte mehrere Stunden für die Beratung. Das fünfköpfige Richtergremium unter dem Vorsitz von Gerichtspräsidentin Isabelle Wipf fällte schliesslich ein überraschendes Urteil.

Eine Mehrheit der Richter sprach Fritz Emmenberger schuldig der mehrfachen sexuellen Handlung mit den Kindern Jasmin und Irina. Ein Schuldspruch erfolgte wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Irina; Schuldspruch auch wegen mehrfacher Pornografie. Freigesprochen wurde der Angeklagte hingegen vom Vorwurf der mehrfachen Nötigung und Vergewaltigung im Fall von Jasmin. Hier folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers. Gerichtspräsidentin Isabelle Wipf erklärte, für eine Mehrheit des Gerichts sei nicht erwiesen, dass Emmenberger Jasmin zum Sex genötigt oder sie gar vergewaltigt habe. Jasmin habe in der Befragung auch mehrmals erklärt, dass sie Emmenberger nie deutlich gesagt habe, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Auch die vielen tausend Nachrichten sprächen da eine andere Sprache.

Ebenso hielt die Mehrheit des Gerichts es für glaubhaft, dass der narzisstisch veranlagte Emmenberger der Überzeugung war, dass es sich tatsächlich um eine gegenseitige Liebesbeziehung handelte.

Jetzt auf

Anders im Fall von Irina: Hier erfolgte der Schuldspruch wegen Nötigung und Vergewaltigung, weil Emmenberger das Mädchen mit den Fotos erpresst und mit Alkohol gefügig gemacht hatte.

Das Gericht verurteilte Emmenberger zu sechs Jahren Sicherheitshaft. Dazu muss er die Gerichtskosten tragen und eine ambulante Therapie absolvieren. Der Gutachter spricht von einer erheblichen Rückfallgefahr. (aargauerzeitung.ch)

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20 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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JoJodeli
20.06.2016 21:10registriert September 2015
Wie? Er liess sie von seinem Sohn überwachen? Vielleicht sollte man seinen Sohn auch noch abklären lassen... 😟
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Meieli
20.06.2016 19:25registriert Mai 2016
Ehm... Er 48, sie 13 =minderjährig... Ist dies nicht so oder so strafbar??
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Flunderchen
20.06.2016 21:12registriert Mai 2016
Kinderschänder und sowas bekommt nur sechs Jahre, wo leben wir eigentlich?
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