Nach Ehe und Konkubinat kommt der Pacs: Was es mit der dritten Beziehungsform auf sich hat
Verliebt, verlobt, verheiratet. Diese lineare Vorstellung von Partnerschaft entspricht heute immer weniger der Realität. Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen eine abnehmende Tendenz bezüglich Eheschliessungen in der Schweiz. Zu tun hat das auch mit der historisch gewachsenen Akzeptanz alternativer Partnerschaftsformen wie dem Konkubinat.
Im Gegensatz zur Ehe werden im Konkubinat lebende Personen jedoch rechtlich als Einzelpersonen und nicht als Paare betrachtet. Dies hat zur Folge, dass die Partnerin oder der Partner in diversen Belangen keine Entscheidungsmacht hat, nicht automatisch einbezogen wird oder gewisse Ansprüche nicht geltend machen kann. Auch werden Konkubinatspaare im Gegensatz zu verheirateten Paaren einzeln besteuert.
Vernehmlassung zu dritter Beziehungsform beginnt
Nun soll in der Schweiz eine dritte Beziehungsform eingeführt werden, der sogenannte «Pacte civil de solidarité» – kurz Pacs. Nachdem sich die zuständigen Kommissionen beider Räte über mehrere Jahre mit dem Thema beschäftigt haben, soll die Kommission des Ständerates nun noch vor der Sommersession einen ersten Entwurf zur Umsetzung veröffentlichen, wie 20 Minuten berichtet.
Die Vernehmlassung dazu, also die offizielle politische Diskussion über den Vorschlag, beginnt am Mittwoch. Auf kantonaler Ebene gibt es die dritte Beziehungsform bereits seit über 20 Jahren im Kanton Genf und Neuenburg. Doch was beinhaltet der Pacs, der auch Konkubinat plus genannt wird, und worin unterscheidet er sich von Konkubinat und Ehe? Eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen:
Worauf beruhen die Vorschläge zur Ausgestaltung des Pacs?
Welche Rechte und Pflichten mit einer möglichen schweizweiten Einführung des Pacs einhergehen sollen, ist aktuell Gegenstand der politischen Debatte. Einblick in eine mögliche Umsetzung gibt jedoch ein Bericht des Bundesrats aus dem Jahr 2022. Auf diesem Bericht stützen sich die folgenden Vorschläge zur Ausarbeitung.
In welchen Belangen soll der Pacs dem Konkubinat gleichgestellt sein?
Gemäss dem Bericht soll der Pacs dem heutigen Konkubinat in mehreren Bereichen gleichgestellt bleiben, etwa bei der Besteuerung und in Bezug auf einen gesetzlichen Erbanspruch, dieser wäre auch im Pacs nicht gegeben. Auch eine Gütergemeinschaft wie in der Ehe ist nicht vorgesehen, so bleibt jede Person Eigentümer oder Eigentümerin ihres Vermögens. Eine automatische Kindsanerkennung wie in der Ehe ist im Bericht des Bundesrates ebenfalls nicht geplant.
Wo soll sich der Pacs der Ehe annähern?
Der Pacs würde gegenüber dem heutigen Konkubinat vor allem verbindliche Rechtswirkungen zwischen den Partnern schaffen, die es im Konkubinat nicht automatisch gibt. Dazu gehören insbesondere ein gesetzliches Vertretungsrecht bei Krankheit oder Urteilsunfähigkeit, eine gegenseitige Unterhaltspflicht sowie ein gewisser Schutz der gemeinsamen Wohnung. So könnte ein Partner oder eine Partnerin diese nicht ohne die Zustimmung der jeweils anderen Person kündigen.
Zudem wären Kinder im Trennungsfall rechtlich besser abgesichert als im heutigen Konkubinat. Insgesamt würde der Pacs damit mehr rechtliche Sicherheiten bieten, ohne die Ehe vollständig gleichzustellen.
Wie soll ein Pacs eingegangen und aufgelöst werden können?
Wer in Genf oder Neuenburg eine Pacs eingeht, kann dies entweder auf dem Standesamt tun oder bei einem Notar oder einer Notarin. Diese Handhabung würde der Bund wohl auch bei einer schweizweiten Einführung des Pacs übernehmen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft von 2022 schreibt.
Eine Eintragung des Pacs in das Personenstandsregister sei jedoch nicht vorgesehen, da der Pacs keine Auswirkung auf den Zivilstand habe. Stattdessen soll die Beziehungsform im Einwohnerregister der Wohngemeinde eingetragen werden.
Für die Auflösung des Pacs würde gemäss Bundesrat eine einfache Erklärung beider Personen genügen. Mit dieser Erklärung könne dann die Löschung des Pacs aus den Registern beantragt werden. Ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren sei dazu nicht nötig. (jul)
