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Banken

Pierin Vincenz: Ex-Raiffeisen-Chef wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Raiffeisen-Vincenz wegen Steuerhinterziehung verurteilt

24.05.2026, 13:2524.05.2026, 13:25
Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz, Mitte, verlaesst mit Anwalt Lorenz Erni die Urteilseroeffnung des Raiffeisen-Prozesses des Zuercher Bezirksgerichts, am Mittwoch, 13. April 2022 vor dem Vo ...
Pierin Vincenz. (Archivbild)Bild: keystone

Der in Ungnade gefallene ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz ist wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden und muss deshalb eine Busse von rund einer Million Franken bezahlen. Das Bundesgericht habe Anfangs Mai ein entsprechendes Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden bestätigt, berichtete der TagesAnzeiger am Sonntag.

Der Entscheid des Bundesgerichts liegt sowohl der Sonntagszeitung als auch der Nachrichtenagentur Keystone-sda vor. Das Obergericht Appenzell Innerrhoden hatte im April 2025 entschieden, dass Vincenz zwischen 2012 und 2015 rund 3,4 Millionen Franken nicht richtig versteurt hatte. Deshalb sprach es eine Busse von 980'000 Franken wegen Steuerhinterziehung aus.

Gegen dieses Urteil legte Vincenz Beschwerde ein. Diese wies das Bundesgericht Anfang Mai ab. Die Gerichtskosten von 12'500 muss Vincenz als Beschwerdeführer ebenfalls bezahlen.

Das Steuerverfahren der Ausserrhodischen Behörden gegen Vincenz war bis vor Kurzem nicht bekannt gewesen. Diese waren auf den Verdacht der Steuerhinterziehung, gekommen, weil gegen den Ex-Banker in Zürich ein Strafverfahren läuft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisen-Chef und seinem langjährigen Geschäftspartner Beat Stocker ungetreue Geschäftsbesorgung, gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und unlauteren Wettbewerb vor.

(cpf, mit Material der sda)

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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LuLuke
24.05.2026 14:18registriert Februar 2021
Er ist nicht in Ungnade gefallen, er hat sich einer Straftat schuldig gemacht, und seine Schuld wurde nun vom obersten CH Gericht bestätigt.
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vencejo
24.05.2026 14:11registriert Januar 2026
In Deutschland wre er bei dieser Summe obligat zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. In der Schweiz nicht.
Man bedenke, dass die Schweiz Whistleblower ins Gefängnis stecken wollte, die Steuerstraftaten Schweizer Banken und europäischer Steuerpflichtiger öffentlich machen wollten. Freiheit für die Verbrecher der Elite, Strafen nur für die anderen.
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coronado71
24.05.2026 14:49registriert Juni 2016
Wieso muss der dafür nicht ins Gefängnis? Andere werden hierzulande wegen Verkehrsbussen eingelocht.
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