Schweiz
Justiz

Rumoren hinter den Kulissen im Tötungs-Fall von Kümmertshausen TG

Rumoren hinter den Kulissen im Tötungs-Fall von Kümmertshausen TG

11.03.2021, 12:0011.03.2021, 11:42
Mehr «Schweiz»
ARCHIV - ZU DEN AKTUELLEN BEFRAGUNGEN IM FALL KUEMMERTSHAUSEN STELLEN WIR IHNEN DIESES ARCHIVBILD ZUR VERFUEGUNG --- Gerichtszeichnung zu einem der groessten und aufwendigsten Prozesse in der Thurgaue ...
Der Prozess zum Fall Kümmertshausen.Bild: KEYSTONE

Der zuständige Staatsanwalt im Fall des Tötungsdelikts von Kümmertshausen TG im Jahr 2010 muss nicht in den Ausstand treten. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Thurgauer Obergerichts aufgehoben.

Im November 2010 töteten Mitglieder einer kriminellen Organisation aus kurdisch-türkischen Kreisen einen 53-jährigen IV-Rentner. Insgesamt standen 2018 14 Personen der Bande vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen.

Der Bandenchef wurde wegen mehrfachen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Anstiftung zu Raub, versuchter Erpressung, Menschenschleuserei und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung des Rentners wurde er freigesprochen und von einer Verwahrung abgesehen.

Der amtliche Verteidiger des heute 51-jährigen Irakers reichte damals Berufung ein und ebenso die Staatsanwaltschaft. Im Frühling vergangenen Jahres beauftragte der Bandenchef zusätzlich zu seinem amtlichen Verteidiger einen weiteren Anwalt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Berufungs-Rückzug verhandelt

Der zusätzliche Anwalt verhandelte mit dem zuständigen Staatsanwalt telefonisch zwei Mal über einen beidseitigen Rückzug der Berufung. Der Iraker hatte in dieser Sache bereits selbst Kontakt mit dem Staatsanwalt aufgenommen.

Von den Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft erfuhr der amtliche Verteidiger nichts, weder vom Staatsanwalt noch von seinem Berufskollegen. Dieser musste sein Mandat nach gut einem Monat jedoch wieder niederlegen.

Das Obergericht hatte festgestellt, dass der Anwalt in seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt in einem anderen Kanton den Bandenboss einmal festgenommen hatte.

Keine Pflicht verletzt

Der amtliche Verteidiger stellte wegen der geführten Telefongespräche ein Ausstandsbegehren gegen den zuständigen Staatsanwalt. Das Gesuch hiess das Thurgauer Obergericht gut. Auf Beschwerde der Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft hat das Bundesgericht diesen nun Entscheid aufgehoben.

Es hält fest, dass der Staatsanwalt nicht verpflichtet gewesen sei, den amtlichen Verteidiger zu informieren. Zudem sei der Iraker im Zusammenhang mit einem allfälligen Rückzug bereits zuvor an ihn gelangt. Er habe deshalb davon ausgehen können, der zusätzliche Anwalt handle im Interesse des Irakers.

(Urteil 1B_620/2020 vom 23.2.2021)

(aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Mit diesen 8 Tipps werden Ostern für dich bestimmt nicht langweilig
Das verlängerte Osterwochenende steht vor der Tür. Damit dir während den freien Tagen nicht langweilig wird, haben wir hier acht sehr empfehlenswerte Ausflüge rund um die Ostertage zusammengestellt. Und ja: Es hat auch Schlechtwetter-Varianten.

Eine 20-Rappen-Münze so auf ein gekochtes Ei werfen, dass diese stecken bleibt? Ja, das geht. Wer's nicht glaubt, kann am Ostermontag unter den Bögen am Limmatquai oder auf dem Rüdenplatz diesen Zürcher Brauch bewundern oder selbst mitmachen.

Zur Story