Der Ehemann der 2016 entlassenen Schweizer Botschafterin in Venezuela fordert vom Bund einen Schadenersatz von rund 20 Millionen Franken. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Im Zusammenhang mit seiner Klage verlangte der Mann Einsicht in Dokumente des Nachrichtendienstes über ihn.
Die geforderte Summe soll dem Wert jener Güter entsprechen, die nach der Entlassung seiner Ehefrau als Botschafterin bei ihm beschlagnahmt worden seien. Grund dafür sei, dass der Nachrichtendienst und das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) es verpasst hätten, notwendige Massnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern.
Was von wem beschlagnahmt wurde und was für Massnahmen notwendig gewesen wären, geht aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht hervor. Im Rahmen der Behandlung der Klage hat das Schweizer Aussendepartement 24 Dokumente des Nachrichtendienstes erhalten, die als geheim eingestuft sind.
Der Beschwerdeführer verlangte volle Einsicht in diese Unterlagen, was ihm verwehrt wurde. Zwar fällte fälschlicherweise das Finanzdepartement statt der Nachrichtendienst den entsprechenden Entscheid, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält. Dennoch hat es diesen nicht aufgehoben.
Grund dafür ist, dass es sich lediglich um einen Zwischenentscheid handelt, der nur angefochten werden kann, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Dies ist laut Bundesverwaltungsgericht vorliegend nicht der Fall, weshalb es auf die Beschwerde des Mannes nicht eingetreten ist.
Seiner Ehefrau war gekündigt worden, weil sie zu viele Ferientage bezogen und gewisse Ausgaben als Spesen abgerechnet hatte, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit standen. (Urteil A-1221/2020 vom 21.2.2022)
(aeg/sda)
20 Millionen?
Da muss eine Menge Koks beschlagnahmt worden sein🤷🏼♂️
Da sind scheinbar die richtigen zwei den Bund fürs Leben eingegangen.
CHF 20’000’000.— ist der Typ Amerikaner? oder Anwalt??