Es ist ein ungutes Gefühl, wenn unter dem Scheibenwischer des vor der abgelaufenen Parkuhr abgestellten Autos ein roter Zettel klemmt, oder wenn am Rand der Landstrasse nach dem Tempo-80-Schild der zu spät erkannte Blechkasten aufblitzt. Dann steigt jene Mischung auf aus ungläubigem Ertappt-worden-Sein und Ärger.
Es folgt Post vom Amt. Die in der Zahlungsaufforderung genannte Summe zahlt man einsichtig, murrend oder säumig, aber in der Regel spätestens nach der ersten Mahnung. Das gilt für in Deutschland lebende auch für Strafzettel aus Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern. Nur Knöllchen, die in Deutschland Wohnende in der Schweiz erhalten haben, werden oft nicht beglichen und landen im Papierkorb.
Der Grund: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht kein Vollstreckungsabkommen in Bussgeldsachen. Die Behörden in beiden Staaten können nach Verkehrsverstössen Zahlungsaufforderungen im Nachbarland nicht durchsetzen. Deshalb kann die Missachtung von Verkehrsregeln vordergründig folgenlos bleiben. Doch gerade Bewohner der Grenzregion sollten Bussgeldbescheide aus dem Nachbarland trotzdem nicht ignorieren.
Laut Regierungspräsidium Karlsruhe wurden 2021 von 50'949 Bussgeldverfahren wegen Verkehrsverstössen auf Autobahnen etwa jeder fünfte, genau 10'479 Fälle, nicht durch Zahlung, sondern auf andere Weise abgeschlossen, beispielsweise durch Verjährung.
Die Zahl der Schweizer Fälle darunter dürfte beträchtlich sein. Ebenso verjähren in der Schweiz viele Verstösse deutscher Autofahrer. Eine Studie von 2019 kommt für den Kanton Zürich zu dem Ergebnis, dass 87.5 Prozent der durch Verjährung beendeten Fälle von Ausländern begangen wurden, zu 68.9 Prozent von Personen mit Wohnsitz im Ausland.
Ganz risikolos ist das Ignorieren der Bussgeldforderung nicht. Vor allem nicht für Personen, die öfter ins Nachbarland einreisen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nach Ablauf der verstrichenen Zahlungsfristen wahrscheinlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Gerät der Betreffende an der Grenze oder im Landesinneren in eine Personenkontrolle, gleichen die Polizei- oder Grenzbeamten ab, ob etwas vorliegt.
Bei einer offenen Bussgeldforderung wird der Verkehrssünder daran erinnert und ihm der Strafbefehl des Staatsanwalts zugestellt, den er auf einem Polizeirevier unterzeichnen muss. Den um eine Gebühr in Höhe von mindestens 200 bis 300 Franken angestiegenen Betrag kann er in der Regel an Ort und Stelle begleichen. Er kann aber auch auf eine sofortige Zahlung verzichten und mit dem von ihm anerkannten Strafbefehl wieder ausreisen.
Kommt der Beschuldigte auch dem Strafbefehl nicht nach, kann es wirklich unangenehm für ihn werden, wird er nach einer weiteren Einreise erneut in der Schweiz kontrolliert. Denn die Behörden werden dann die Begleichung der Ordnungsbusse fordern. Weigert sich der Verkehrssünder immer noch, oder ist er dazu nicht in der Lage, besteht sogar die Möglichkeit einer Ersatzhaftstrafe. (aargauerzeitung.ch)
Besser das Auto beschlagnahmen und unwiederruflich einziehen.
Liebe law-and-order Politiker, bitte das Gesetz entsprechend anpassen.