Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paares abgewiesen. Die beiden in eingetragener Partnerschaft lebenden Männer aus der Schweiz und Peru erachteten die Anordnung einer Wohnungskontrolle zwecks Verifizierung einer tatsächlich gelebten Partnerschaft als widerrechtlich.
Das Bundesgericht fällte diesen Entscheid in einer öffentlichen Beratung mit drei zu zwei Stimmen. Die Mehrheit des Richtergremiums war der Ansicht, dass für die jeweils unangemeldeten Wohnungkontrollen bei Verdacht auf Scheinehe beziehungsweise Scheinpartnerschaft im Ausländer- und Integrationsgesetz und im Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Ausserdem hätten die konkreten Umstände dies erlaubt.
Die Durchführung der Kontrolle als solche war jedoch nicht zulässig. Zu diesem Schluss war bereits das Zürcher Verwaltungsgericht im Oktober 2023 gelangt. Grund dafür war eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Betroffenen, da sie nicht über ihre Mitwirkungspflicht aufgeklärt worden waren.
Es wurde von der Vorinstanz hingegen kein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens festgestellt. Von einer Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Wohnung ging die Minderheit der Richter im Sinne des Antrags der Beschwerdeführer aus. Ihrer Ansicht nach, handelt es sich bei einer Wohnungkontrolle wie der vorliegenden um einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.
Die Kontrolle wurde fünf Monate nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Januar 2022 an den Peruaner durch das Migrationsamt des Kantons Zürich durchgeführt. Das Paar hatte seine Partnerschaft im März 2021 im Kanton Zürich eintragen lassen. Bereits zuvor lebte der peruanische Staatsangehörige wegen seiner Arbeit bei einer Forschungsstelle im Kanton Bern.
Aufgrund der getrennten Wohnungssitze wollte das Migrationsamt des Kantons Bern die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern. Deshalb ersuchte der Betroffene um einen Kantonswechsel, was vom Kanton Zürich 2022 bewilligt wurde.
Die Kantonspolizei Zürich führte die unangemeldete Wohnungskontrolle fünf Monate nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung durch. Sie fand am frühen Morgen statt. Dabei wurden alle Räume der Wohnung besichtigt und das Gesehene mit Fotos dokumentiert.
Auch wurden persönliche Gegenstände begutachtet und sogar Fotos von den Eheringen an den Händen der Beschwerdeführer gemacht. Die beiden Betroffenen wurden zudem unabhängig voneinander befragt. In ihrem Rapport hielt die Polizei fest, dass eine ernsthafte Beziehung vorliege. (hkl/sda)
Und noch einmal für alle;
Es ist/war ein Verwaltungsverfahren.
Das alles ist/war kein Strafverfahren.
Es wurde genau so entschieden, wie ich es überall geschrieben habe. Dafür wurde ich regelrecht geblitzt.