Urteil bestätigt: Minderjähriger Klimaaktivist muss (auf Bewährung) büssen
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines minderjährigen Klimaaktivisten bestätigt, der sich der Anordnung der Polizei widersetzte, die Vorhalle der Pensionskasse Retraites Populaires Vaudoises in Lausanne zu verlassen. Im März 2019 wurde dort am Rande eine Demonstration eine Aktion durchgeführt.
Das Bundesgericht bestätigt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil seine Rechtsprechung, die es in Bezug auf andere Klimaaktionen erarbeitet hat. Diese besagt, dass Naturereignisse, die aufgrund der globalen Klimaerwärmung eintreten, nicht mit einer dauerhaften und unmittelbaren Gefahr gleichgesetzt werden können, die es erlauben würde, sich auf den strafrechtlichen Notstand zu berufen.
Diese Phänomene können laut Bundesgericht jede Person, überall und zu jeder Zeit treffen, ohne dass ein speziell geschütztes Rechtsgut identifiziert werden kann. Die Klimaaktivisten würden alle Menschen schützen wollen und setzten sich damit für ein kollektives Interesse ein. Der Gesetzgeber habe jedoch auf individuelle Güter abgezielt, als er den Begriff des Notstands eingeführt habe.
Polizeiliches Einschreiten
Im November 2019 wurde der Beschwerdeführer vom Jugendgericht wegen Hinderung einer Amtshandlung für schuldig befunden. Er erhielt eine bedingte Strafe von sechs Halbtagen persönlicher Leistungen, die in Form von Arbeit zu erbringen wären. Die Verfahrenskosten wurden ihm in Höhe von 150 Franken auferlegt.
Am 15. März 2019 waren etwa 50 Personen in die Zweigstelle der Retraites Populaires eingedrungen, um gegen die Finanzierungspolitik der Pensionskasse zu protestieren. Der Geschäftsleiter bat die Polizei die Halle zu räumen, als die Demonstranten den Zugang für die Öffentlichkeit blockierten.
Die Polizei verhandelte eine Stunde mit den Demonstranten und stellte ihnen dann ein Ultimatum. Die meisten Aktivisten verliessen die Zweigstelle – 15 von ihnen blieben jedoch und umklammerten einander. Die Polizei musste sie trennen und einen nach dem anderen nach draussen tragen. Sie wurden angezeigt. Weitere Beschwerden von Verurteilten sind derzeit am Bundesgericht hängig.
Die Lausanner Richter haben vergangenes Jahr bereits im Zusammenhang mit Aktionen von Demonstranten gegen die Credit Suisse in Genf und Lausanne 2018 entschieden, dass kein Notstand vorlag. (Urteil 6B_145/2021 vom 3.1.2022) (aeg/sda)