Schweiz
Justiz

Missbrauch der Tochter: 65-Jähriger steht vor Gericht in Zürich

65-Jähriger steht wegen Missbrauchs der Tochter vor Zürcher Gericht

10.01.2026, 09:1510.01.2026, 09:15

Ein heute 65-jähriger Schweizer soll seine Tochter über einen Zeitraum von fast zehn Jahren sexuell missbraucht haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Freiheitsstrafe. Am Dienstag muss er sich in Hinwil ZH vor Gericht verantworten.

Der Mann aus dem Zürcher Oberland, der Mitglied einer Schulpflege ist, soll laut Anklage im Jahr 2010 damit begonnen haben, seine damals sechs oder sieben Jahre alte Tochter zu missbrauchen.

Ab dann kam es regelmässig zu Übergriffen, «zwischen einmal pro Woche bis mehrmals pro Tag», je nachdem, wie «gestresst oder gereizt» er gerade war.

Die Art der Übergriffe reichte von Berührungen am Gesäss und im Intimbereich bis hin zum Geschlechtsverkehr, als das Mädchen einige Jahre älter war. Die Mutter des Kindes war während der Übergriffe meist abwesend oder hat nichts davon mitbekommen.

Der Beschuldigte soll seine Tochter nicht nur unzählige Male zu Hause, sondern auch an diversen Orten im In- und Ausland während der Ferien missbraucht haben.

«So normal wie Zähneputzen»

Das Mädchen war seinem Vater hilflos ausgeliefert und konnte die Unrechtmässigkeit seines Verhaltens lange nicht erkennen, da die Übergriffe sehr systematisch und regelmässig erfolgten. Für sie waren die Übergriffe dadurch gewissermassen «so normal wie für andere das Zähneputzen», heisst es in der Anklageschrift.

Die Übergriffe endeten erst, als die Tochter 15 Jahre alt war. Daraufhin folgte eine in der Anklage nicht näher umschriebene «Kontaktpause».

Tochter leidet massiv unter den Folgen

Die Folgen des jahrelangen Missbrauchs sind für die Tochter verheerend: Die mittlerweile erwachsene Frau leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen und weiteren psychischen Erkrankungen. Sie ist dauerhaft arbeitsunfähig.

Die Staatsanwaltschaft klagte den Vater deswegen nicht nur wegen der Sexualdelikte an, sondern wirft ihm zusätzlich auch schwere Körperverletzung vor. Neben einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren soll der Beschuldigte auch ein Tätigkeitsverbot erhalten. Das heisst, er soll weder beruflichen noch ausserberuflichen Tätigkeiten nachgehen, in denen er Kontakt zu Kinder oder Jugendlichen hätte. (hkl/sda)

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29 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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jimmyspeakstruths
10.01.2026 10:09registriert Januar 2020
Liebe Tochter, es tut mir stellvertretend unredlich leid, dass du dies erfahren musstest. Nur zu gern würde ich eine Zeitmaschine haben und dies verhindern.

Als Vater ist dies für mich nicht vorstellbar und ich schäme mich, dass es Männer gibt, die zu so etwas fähig sind und wir es nicht verhindern konnten.

Ich kann nur alles Gute wünschen und hoffe du kannst dein Leben trotz all dem noch geniessen eines Tages.
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raab23@gmail.com
10.01.2026 10:29registriert Mai 2022
Toll, Wenn so jemand bei der schulpflege arbeitet. Ein scheinbarer vorzeigebürger und ehrenmann! Er war immer nett und höflich, z.b hat er alten omas über die strasse geholfen.
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