Die Aktion der Verfechter eines Verhüllungsverbots vom vergangenen Dienstag auf dem Berner Bundesplatz hat ein juristisches Nachspiel. Die Berner Kantonspolizei meldete den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft, wie sie auf Twitter mitteilte.
@DinuGautier Wir werden den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft rapportieren.
— Kantonspolizei Bern (@PoliceBern) 17. März 2016
Die Initianten des Volksbegehrens mit dem Titel «Ja zum Verhüllungsverbot», für welches seit Dienstag Unterschriften gesammelt werden, hatten mit verschiedenen Verkleidungen auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Und das sah so aus:
Allerdings existiert im Kanton Bern bereits seit 1999 ein kantonales Vermummungsverbot, wie blick.ch berichtet. Wer sich «bei bewilligungspflichtigen Versammlungen oder Kundgebungen unkenntlich macht», wird demnach mit Haft oder Busse bestraft. (kad)
«Egerkinger Komitee»
Oh sweet, sweet irony