Ein 55-jähriger Masseur soll zwei Frauen, die bei ihm in Zürich in Behandlung waren, geschändet haben. Ihm droht eine Freiheitsstrafe oder sogar eine stationäre Massnahme. Der Beschuldigte hat die Vorwürfe am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich bestritten.
Der mehrfach vorbestrafte Schweizer befindet sich bereits seit Februar im Gefängnis. Er soll – trotz Tätigkeitsverbot aufgrund ähnlicher, früherer Vergehen – erneut Frauen massiert und sich dabei an ihnen vergangen haben.
Zudem soll er Kinderpornographie besessen, und Kokain konsumiert haben. Weil er dem Sozialamt Einkünfte verschwiegen hat, soll er auch zu Unrecht Sozialhilfe bezogen werden.
Für den Beschuldigten steht viel auf dem Spiel: Der zuständige Staatsanwalt beantragte für ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die er ohne Bewährung absitzen soll.
Gleichzeitig beantragte er auch eine stationäre Massnahme, umgangssprachlich «kleine Verwahrung» genannt. Diese Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen hat anders als eine Freiheitsstrafe keine genau bestimmte Dauer, sondern kann nach fünf Jahren verlängert werden.
Bei den Fällen der beiden Frauen, die vor Gericht verhandelt wurden, ging der Masseur jeweils ähnlich vor: Er sagte den Frauen, die zu ihm in die Massage kamen, sie hätten Wasser in den Beinen. Die Lymphflüssigkeit müsse ausgestrichen werden. Er könne ihnen zeigen, wie das gehe.
Bei der unmittelbar darauf folgenden Massagebehandlung soll er die beiden Frauen an der Vagina, den Pobacken und den Brüsten berührt haben.
Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. «Die Leiste ist halt sehr nah am Intimbereich», sagte er. Er habe aber eine Berührung der Geschlechtsteile der Frauen weder gewollt noch wahrgenommen. Die Berührungen am Po wiederum würden zur Behandlung dazu gehören und seien nicht sexuell motiviert gewesen.
Seine Verteidigerin wiederum argumentierte unter anderem mit dem Verhalten einer der beiden Frauen, die ihn belasteten. Diese sei über Monate hinweg insgesamt rund ein Dutzend Mal bei ihm in Behandlung gewesen, und habe ihm zwischen einzelnen Terminen mehrfach Nachrichten aufs Handy geschickt und sich für die Behandlungen bedankt.
Vorwürfe habe sie erst erhoben, nachdem das zweite Opfer, mit dem sie befreundet sei, ihr von der ihrer Meinung nach seltsamen Behandlung beim Masseur erzählt habe.
Dies sei nicht nur merkwürdig, sondern auch juristisch relevant, fand die Verteidigerin. Schändung setze unter anderem voraus, dass der Täter ein Überraschungsmoment ausnütze. Davon könne aber keine Rede sein, wenn eine Patientin immer wieder zur Behandlung erscheine, obwohl sie wisse, was diese beinhalte.
Laut dem Staatsanwalt seien die Aussagen der beiden Opfer glaubwürdig, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Masseur zu Unrecht belasten würden. Dass der Mann wegen ähnlicher, sogar noch gravierenderer Delikte bereits zwei Mal verurteilt wurde und eine mehrjährige Freiheitsstrafe absitzen musste, wirke straferhöhend.
Das Gericht fällte am Donnerstag noch kein Urteil. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. (sda)