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Kindsmissbrauch live via Internet angeschaut – Mann muss ins Gefängnis

Kindsmissbrauch live via Internet angeschaut – Mann muss ins Gefängnis

10.04.2019, 12:0010.04.2019, 12:10
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern bestätigt. Der Verurteilte hatte via Internet den Missbrauch von Kindern live mitverfolgt und selbst dirigiert.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte den Mann noch im Januar vergangenen Jahres von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Es begründete den Entscheid damit, dass die ersten beiden Einvernahmen ohne einen Verteidiger stattgefunden hätten, obwohl aufgrund des Verdachts mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu rechnen war.

Das Amtsgericht erklärte die erhobenen Beweise und die danach folgenden, bei denen der Mann dann einen Anwalt auf seiner Seite hatte, als unverwertbar.

Diesen Entscheid hob das Obergericht des Kantons Solothurn auf. Es wies die in den ersten beiden Einvernahmen erhobenen Beweise aus den Akten und stützte sein Urteil auf die danach erlangten Erkenntnisse und das Geständnis des Mannes ab.

Dieses Vorgehen erachtet das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid als korrekt. Es führt aus, dass der damals Beschuldigte im Beisein seines Anwalts kooperiert und die Passwörter für den Zugang zu den einzelnen Datenträgern von sich aus bekannt gegeben habe. Auch habe er sein vollständiges und vorbehaltloses Geständnis bei der Schlusseinvernahme wiederholt.

Nie seien in dieser Zeit gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts vom Verurteilten oder von seinem Anwalt Einwendungen zu den beiden ersten Einvernahmen gemacht worden. Auch sei es in den korrekt durchgeführten Einvernahmen nicht notwendig gewesen, dem Beschuldigten Vorhaltungen mit zuvor erhobenen Beweisen zu machen.

Die Beweise, auf die sich das Solothurner Obergericht gestützt habe, seien damit nicht eine sogenannte «Fernwirkung», der inkorrekt erhobenen Beweise.

Das Obergericht hat den Mann neben der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, des mehrfachen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Schändung, der versuchten Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie für schuldig befunden. Von der Freiheitsstrafe von 34 Monaten, muss der Verurteilte 6 Monate absitzen.

Die Untersuchung gegen den Mann wurde durch einen Bericht des Bundesamts für Polizei (fedpol) ausgelöst. Darin heisst es, dass der Verurteilte und weitere Personen gegen Bezahlung auf PayPal-Konten den sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen mitverfolgen konnten. (Urteil 6B_75/2019 vom 15.03.2019) (aeg/sda)

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4 Kommentare
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Chriguchris
10.04.2019 12:18registriert November 2018
Diese absurde Strafe, "Von der Freiheitsstrafe von 34 Monaten, muss der Verurteilte 6 Monate absitzen.", für solche Schandtaten nur weil die Behörden ziemlich S%ç&/@/ gebaut haben?
Ich weiss so funktioniert unsere Rechtssystem, nichtsdestotrotz bereitet es mir Mühe so etwas zu verdauen....
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Medizinerli
10.04.2019 13:32registriert September 2018
"Von der Freiheitsstrafe von 34 Monaten, muss der Verurteilte 6 Monate absitzen." Willkommen in der Schweiz. Absolut unverständlich. Lebenslange Therapie wäre das minimum.
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