Schweiz
Justiz

Aargauer Obergericht bestätigt 15 Jahre Freiheitsstrafe für Mord

Aargauer Obergericht bestätigt 15 Jahre Freiheitsstrafe für Mord

02.05.2024, 14:1802.05.2024, 14:18

Das Obergericht des Kantons Aargau hat am Donnerstag einen 58-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Er hatte im Februar 2022 in Spreitenbach seinen Nebenbuhler getötet.

Der Beschuldigte muss die Kosten aus dem Verfahren zahlen. Dazu kommen finanzielle Forderungen der Hinterbliebenen des Opfers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Mit dem Entscheid bestätigte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Baden vom April 2023. Die Anklage, die 17 Jahre gefordert hatte, hatte jenes Urteil akzeptiert. Die Verteidigung zog es ans Obergericht weiter.

Dieses wies die Berufung jetzt ab. Von Schuldunfähigkeit, wie die Verteidigung geltend machte, könne keine Rede sein. Die Schuldfähigkeit möge etwas vermindert gewesen sein, aber nicht so, dass ein Strafmass unter 15 Jahre möglich gewesen wäre, sagte der vorsitzende Richter. Die Tat sei «ganz klar geplant» gewesen.

Der beschuldigte Schweizer hatte aus Eifersucht seinen Nebenbuhler, einen 74-jährigen Deutschen, mit zahlreichen Messerstichen niedergemetzelt. Dann täuschte er eine Notwehrsituation vor. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Eine Zürcher Handschuh­ma­che­rei erobert die Hände der Schweiz
Um 1920 waren die Hände einer vornehmen Dame oder eines vornehmen Herren von Zürich über Basel bis Lausanne mit feinen Lederhandschuhen der Marke Wiessner geziert. Der Familienbetrieb erlangte schweizweit grossen Ruhm – bis luxuriöse Handschuhe aus der Mode kamen.
Die Anfänge der Handschuhmacherei in der Schweiz basieren auf einer wichtigen Erfindung, die das aufwändige Zuschneiden des Leders erleichterte: der Jouvin-Schnitt. Der Handschuhmacher Xavier Jouvin (1801–1844) aus Grenoble, dem Zentrum der französischen Handschuhherstellung, studierte diverse Menschenhände, die er in 320 Hand-Typen in einer Tabelle gliederte. Diese wiederum übersetzte er in 32 Grössen für Handschuhe. Um 1834 patentierte er die von ihm entwickelten einheitlichen Handschuhgrössen und 1838 eine Stanzform (main de fer), mit welcher die Grössen aus mehreren Stücken Leder gleichzeitig gestanzt werden konnten.
Zur Story