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Justiz

Argentinische Dogge und Halter müssen nicht in den Hundekurs

Argentinische Dogge und Halter müssen nicht in den Hundekurs

18.10.2019, 12:0018.10.2019, 12:03

Eine Argentinische Dogge und ihr Halter aus dem Kanton Bern müssen kein nationales Hundehalterbrevet erlangen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einen Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Dem Urteil der Vorinstanz sei weder zu entnehmen, dass der 9-jährige Rüde an einem Verhaltensdefizit leide, noch dass dieser eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstelle. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Es hat den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts deshalb wegen Willkür aufgehoben.

Der Veterinärdienst des Kantons Bern hatte Halter und Dogge zur Absolvierung des Hundekurses verknurrt, weil der Hund im Sommer 2016 einem Kurier nachgerannt war. Der Kurier stürzte und verletzte sich an der Oberlippe. Dass der Hund den Mann biss, ist gemäss Urteil nicht erstellt. Nachdem in den Medien über den flüchtenden Kurier berichtet worden war, gingen beim Veterinäramt weitere Meldungen zur Dogge ein.

Das Veterinäramt liess den Hund durch einen Tierarzt untersuchen. Dieser diagnostizierte eine «defensive Aggression» und «fehlende Rudelstruktur». Die kantonalen Instanzen wiesen die Beschwerden des Halters gegen die Absolvierung des Hundekurses ab.

Das Bundesgericht gibt dem Mann nun aber Recht. Das Verwaltungsgericht habe nicht ausgeführt, was die Diagnose des Tierarztes konkret bedeute und ob eine Gefahr von der Dogge ausgehe. Ausserdem werde der Hund die meiste Zeit auf einem eingezäunten Grundstück gehalten. Bei Spaziergängen werde er an einer Leine geführt, wie dies eine Tierärztin und diplomierte Verhaltensspezialistin in diesem Fall empfahl. (Urteil 2C_441/2019 vom 27.09.2019) (aeg/sda)

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