Schweiz
Justiz

20-Jähriger nach Messerstecherei an Seepromenade Zürich vor Gericht

20-Jähriger nach Messerstecherei an Seepromenade Zürich vor Gericht

11.07.2019, 06:18
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Kaum werden die Nächte wärmer, wird die Zürcher Seepromenade zu einem Hotspot der Gewalt. Seit kurzem setzt die Stadtpolizei Überwachungskameras ein. Ein mutmasslicher Messerstecher steht am heutigen Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Ihm droht eine mehrjährige Strafe wegen versuchter Tötung.

Er ist einer von vielen meist jungen Leuten, die seit einigen Jahren an der Seepromenade an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt sind. Immer wieder gehen Gruppen junger Männer verschiedener Nationen aufeinander los. Polizei oder Rettungskräfte werden regelmässig heftig angegriffen und in ihrer Arbeit behindert.

Am 18. August 2018 waren einige Dominikaner mit einer Gruppe Araber aneinandergeraten. Ein heute 20-jähriger Dominikaner soll dabei zwei Kontrahenten mit Messerstichen und -schnitten verletzt haben.

Die Staatsanwältin wirft ihm versuchte vorsätzliche Tötung vor. Sie verlangt eine Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren sowie zehn Jahre Landesverweisung. Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Tritte, Flaschenhals, Messer

An jenem Samstagabend im August 2018 war der Beschuldigte laut Anklageschrift mit anderen Dominikanern an der Seepromenade. Um etwa 23 Uhr kam eine Gruppe junger Araber dazu. Es kam zu Rempeleien und Handgreiflichkeiten, man schaukelte sich gegenseitig hoch.

Unter anderem trat der Beschuldigte einen der Gegner in den Genitalbereich, worauf der Angegriffene zu Boden ging. Einer der Araber bewaffnete sich mit einem abgebrochenen Flaschenhals, worauf der Beschuldigte zum Messer griff. Damit fuchtelte er herum und verletzte den jungen Mann, den er zuvor getreten hatte, am Arm.

Dann stach er mit der 11.5 Zentimeter langen Klinge auf Rücken und Schulter eines anderen in der gegnerischen Gruppe ein. Dieser erlitt unter anderem Verletzungen des Brustfells und der Lunge. Der Angegriffene hatte Glück: Laut Staatsanwältin waren die Verletzungen weder lebensgefährlich noch führten sie zu bleibenden Schäden.

Dies war allerdings nicht das Verdienst des Messerstechers. Der habe bei seiner Attacke gewusst, dass Messerstiche in den Rücken- und Schulterbereich zu lebensgefährlichen oder gar tödlichen Verletzungen führen können. Er habe dies gewollt oder doch zumindest in Kauf genommen, heisst es in der Anklageschrift.

Ausschreitung nach Messerattacke

Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung war es an der Seepromenade zu massiven Ausschreitungen gekommen, die laut Medienberichten eine neue Stufe von Gewalt erreichten.

Als Polizei und Rettungsdienst wegen der Messerstecherei ausrückten, wurden die Einsatzkräfte von mehreren Dutzend zum Teil vermummten FCZ-Fans nicht zum Verletzten durchgelassen. Polizisten und Sanitäter wurden mit Flaschen und Steinen beworfen. Zwei Polizisten wurden verletzt.

Dann eskalierte die Situation vollends. Die Polizei forderte Verstärkung an, weil sie nicht zum Schwerverletzten durchdringen konnte. Erst mit einem Grossaufgebot und dem Einsatz von Gummischrot, Reizstoff und sogar einem Wasserwerfer gelang es der Polizei, den Mob zurückzudrängen.

Beim Rettungseinsatz wurden Polizei und Sanität aber weiterhin mit Flaschen und Steinen attackiert. Die Rettungskräfte antworteten mehrfach mit Gummischrot und Reizstoff. Dabei wurden trotz abgesperrter Strassenabschnitte auch Unbeteiligte kontaminiert. (sda)

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3 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Tartaruga
11.07.2019 07:51registriert Januar 2016
"Beim Rettungseinsatz wurden Polizei und Sanität aber weiterhin mit Flaschen und Steinen attackiert."
Sorry aber die gehören alle in den Knast.
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nüme alli Nadle a de Tanne
11.07.2019 07:07registriert April 2019
Spannender Bericht. Liest sich wie ein Thriller, sehr schockierend. Bleibt bitte dran wie das Urteil ausfälllt usw.
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