Die Bundesanwaltschaft hat wegen eines dschihadistisch motivierten Anschlags gegen einen 28-jährigen schweizerisch-türkischen Doppelbürger Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Der Mann tötete im September 2020 in Morges VD eine Person mit einem Messer. Die Anklage wirft ihm weitere Straftaten vor.
Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt den Mann zudem versuchter Brandstiftung und versuchter Verursachung einer Explosion. Der 28-Jährige habe im April 2019 eine Tankstelle in Prilly VD in Brand setzen wollen und so einen Anschlag für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) begehen wollen. Dies schreibt die BA in einer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung. Der Anschlag gelang nicht.
Seit seiner Festnahme am 13. September 2020 befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Dort soll er gemäss weiteren Ausführungen der BA im November 2020 einen Wärter angegriffen und versucht haben, diesen zu töten. Im gleichen Monat habe er ausserdem einen Beamten des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) angegriffen.
Die Liste der angeklagten Delikte umfasst aufgrund der begangenen Taten Mord, versuchte vorsätzliche Tötung, versuchte vorsätzliche Brandstiftung und Verursachung einer Explosion, Verstoss gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz, Gewalt und Drohung gegen Beamte und weitere Straftaten.
Die BA hat ursprünglich ein Gesuch des Beschuldigten für einen vorzeitigen Strafvollzug positiv beantwortet – allerdings unter der Bedingung, dass dies in einer Justizvollzugsanstalt mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen geschieht. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Im Rahmen der Abklärungen der BA beim zuständigen Strafvollzugsamt des Kantons Waadt führte dieses aus, dass die Westschweizer Gefängnisse notorisch überfüllt seien.
Aus diesem Grund würden verurteilte Personen vorgezogen. Würde der Betroffene zu ihnen überstellt, könne der vorzeitige Strafvollzug nicht gemäss den dafür geltenden waadtländischen Bestimmungen durchgeführt werden. Das Amt liess der BA deshalb einen negativen Vorbescheid zukommen, wie das Bundesstrafgericht in seinem Entscheid ausführt.
Die BA wies das Gesuch des 28-Jährigen in der Folge ab. Es stützte sich dabei vorwiegend auf die Begründung des kantonalen Justizvollzugsamtes. Dies genügt gemäss den Ausführungen der Beschwerdekammer jedoch nicht. Diese hat den Entscheid deshalb aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. (aeg/sda)