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Justiz

Unfallversicherung soll für alle Opfer von Vergewaltigungen zahlen

Unfallversicherung soll für alle Vergewaltigungsopfer zahlen

01.04.2026, 13:5901.04.2026, 13:59

Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigungen sollen von der Unfallversicherung für gesundheitlich bedingte Kosten immer entschädigt werden müssen. Heute entsprechen bestimmte Übergriffe nicht der rechtlichen Definition eines Unfalls, und Opfer erhalten nichts.

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Opfer von Vergewaltigungen sollen für Kosten von der Unfallversicherung entschädigt werden. (Symbolbild)Bild: shutterstock

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, diese Lücke zu schliessen und das Unfallversicherungsgesetz anzupassen. Seine Vorschläge hat er in eine Vernehmlassung gegeben. Es geht um Personen, die mit chemischen Substanzen gefügig gemacht und danach zum Beispiel vergewaltigt worden sind. Die Rede ist von «chemischer Unterwerfung».

Nach geltendem Recht seien Unfälle definiert als «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», schreibt der Bundesrat.

Wer bei der Tat beispielsweise durch eine zuvor verabreichte Substanz nicht bei Bewusstsein gewesen sei, könne die Plötzlichkeit der Tat nicht nachweisen. Diese Menschen hätten somit keinen Anspruch auf Geld von der Unfallversicherung.

Neu sollen Gesundheitsschäden, die Folge eines sexuellen Übergriffes, von sexueller Nötigung oder einer Vergewaltigung sind, systematisch als Unfall anerkannt werden und unter das Unfallversicherungsgesetz fallen. Gelten soll das auch, wenn das Opfer nicht urteilsfähig war oder keinen Widerstand leisten konnte.

Folge eines Gerichtsurteils

Anlass für die Änderungsvorschläge war ein Bundesgerichtsurteil vom Februar 2024. Das Gericht lehnte den Unfallcharakter eines sexuellen Übergriffs ab, weil das Opfer unter dem Einfluss von chemischen Substanzen stand und deshalb nicht urteilsfähig war.

Die Frau habe aufgrund ihrer fehlenden Erinnerung den Eingriff in ihre sexuelle Integrität nicht unmittelbar wahrgenommen, argumentierte das Gericht laut den Ausführungen des Bundesrats im Botschaftsentwurf. Entsprechend musste die Unfallversicherung keine Kosten übernehmen.

Der Bundesrat nennt in seinem Botschaftsentwurf Zahlen: Er geht von 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Versicherungsfällen aus. Laut Schätzungen dürfte dies für das gesamte UVG-Kollektiv Mehrkosten von rund 300'000 bis zu einer Million Franken im Jahr verursachen. Dies könnte zu einer marginalen Prämienerhöhung von 0,03 Prozent führen. (hkl/sda)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Der Buchstabe I (Zusammenhang wie Duschvorhang)
01.04.2026 14:16registriert Januar 2020
Ich arbeite in der Versicherungsbranche und finde empfinde es als eine absolute Frechheit, dass wir überhaupt darüber diskutieren müssen.

Nebst dem menschlichen gibt es die Unfallmerkmale (Versicherungsdefinition):

Plötzlich: Das Ereignis ist unerwartet und nicht vorhersehbar.

Von außen einwirkend: Die Ursache kommt nicht aus dem Körperinneren (z.B. Sturz, Stoß, Vergiftung).

Ungewollte Schädigung: Die Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit geschieht unfreiwillig.

Ungewöhnlicher Faktor: Ein Faktor, der nicht zum normalen Lebensalltag gehört, führt zur Schädigung.
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Garp
01.04.2026 14:37registriert August 2018
Eine Vergewaltigung ist eine schwere Straftat und kein Unfall. Die sind ja völlig unfähig. Der Täter soll dafür aufkommen bei einem Schuldspruch und der Bund soll mehr Geld in die Opferhilfe geben, damit es für alle Opfer reicht, wenn der Täter nicht zahlen kann.
Vielleicht könnten Täter auch eine Versicherung abschliessen für ihre Opfer 😵‍💫🫣
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