Unfallversicherung soll für alle Vergewaltigungsopfer zahlen
Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigungen sollen von der Unfallversicherung für gesundheitlich bedingte Kosten immer entschädigt werden müssen. Heute entsprechen bestimmte Übergriffe nicht der rechtlichen Definition eines Unfalls, und Opfer erhalten nichts.
Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, diese Lücke zu schliessen und das Unfallversicherungsgesetz anzupassen. Seine Vorschläge hat er in eine Vernehmlassung gegeben. Es geht um Personen, die mit chemischen Substanzen gefügig gemacht und danach zum Beispiel vergewaltigt worden sind. Die Rede ist von «chemischer Unterwerfung».
Nach geltendem Recht seien Unfälle definiert als «plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat», schreibt der Bundesrat.
Wer bei der Tat beispielsweise durch eine zuvor verabreichte Substanz nicht bei Bewusstsein gewesen sei, könne die Plötzlichkeit der Tat nicht nachweisen. Diese Menschen hätten somit keinen Anspruch auf Geld von der Unfallversicherung.
Neu sollen Gesundheitsschäden, die Folge eines sexuellen Übergriffes, von sexueller Nötigung oder einer Vergewaltigung sind, systematisch als Unfall anerkannt werden und unter das Unfallversicherungsgesetz fallen. Gelten soll das auch, wenn das Opfer nicht urteilsfähig war oder keinen Widerstand leisten konnte.
Folge eines Gerichtsurteils
Anlass für die Änderungsvorschläge war ein Bundesgerichtsurteil vom Februar 2024. Das Gericht lehnte den Unfallcharakter eines sexuellen Übergriffs ab, weil das Opfer unter dem Einfluss von chemischen Substanzen stand und deshalb nicht urteilsfähig war.
Die Frau habe aufgrund ihrer fehlenden Erinnerung den Eingriff in ihre sexuelle Integrität nicht unmittelbar wahrgenommen, argumentierte das Gericht laut den Ausführungen des Bundesrats im Botschaftsentwurf. Entsprechend musste die Unfallversicherung keine Kosten übernehmen.
Der Bundesrat nennt in seinem Botschaftsentwurf Zahlen: Er geht von 40 bis 150 zusätzlich anerkannten Versicherungsfällen aus. Laut Schätzungen dürfte dies für das gesamte UVG-Kollektiv Mehrkosten von rund 300'000 bis zu einer Million Franken im Jahr verursachen. Dies könnte zu einer marginalen Prämienerhöhung von 0,03 Prozent führen. (hkl/sda)
