Der 28-jährige Brian, einer der bekanntesten Strafgefangenen der Schweiz, wird nicht aus der Sicherheitshaft entlassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des jungen Mannes abgewiesen. Es schreibt jedoch, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der aktuellen Strafuntersuchung derart lange wartete.
Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falles würden gewisse Fragen aufwerfen, hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Es bezieht sich damit nicht nur auf die späte Eröffnung der Untersuchung.
Sachlich nicht nachvollziehbar sei auch, dass die Staatsanwaltschaft die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren habe erneuern lassen. Die zürcherischen Strafbehörden werden vom Bundesgericht angehalten, die aktuelle Strafuntersuchung «nunmehr zügig voranzutreiben».
Die angeordnete Sicherheitshaft ist laut Bundesgericht mit der Strafprozessordnung vereinbar und verstösst nicht gegen das Recht auf Freiheit. Die ungünstige Prognose der Vorinstanz bezüglich des Rückfallrisikos sei nicht «geradezu unhaltbar». Der Gutachter hatte festgestellt, dass keine Änderung des zuletzt 2019 erstellten Risikoprofils anzunehmen sei.
Im aktuellen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft den 28-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Drohung und mehrfacher Sachbeschädigung angeklagt. Es geht um 33 Taten, die Brian mehrheitlich in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in der Zeit vom November 2018 bis Juni 2022 begangen haben soll.
Drei Tage bevor der junge Mann aus der Haft entlassen werden sollte, die im Zusammenhang mit einem früheren Verfahren stand, liess ihn die Staatsanwaltschaft formell verhaften. Es wurde Untersuchungshaft und nach Einreichung der Anklage beim Bezirksgericht Dielsdorf Sicherheitshaft angeordnet. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen diese Sicherheitshaft.
Brian lebt seit Jahren wegen zahlreicher Delikte in Gefangenschaft. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde der junge Mann nach einem DOK-Film von SRF 2013 als «Carlos». Besonders zu reden gab sein Sondersetting mit Thaibox-Training, das schliesslich abgebrochen wurde. (Urteil 7B_188/2023 vom 24.7.2023) (saw/sda)
Er hat sich sicher nicht gebessert. Wieso sollte er, wenn er sich als unschuldiges Opfer sieht und anderen die Schuld gibt? Nur seine kurze Zündschnur ist das Problem. Anderen Knackis gehts auch nicht besser, aber die drehen nicht ständig durch.
Das System kann sanktionieren oder helfen. Dafür ist es da. Als Ex-Knacki spreche ich aus persönlicher Erfahrung. Solange man dagegen kämpft, verliert man. Wenn man anfängt, ernsthaft an sich zu arbeiten, erhält man allerlei Hilfe. Unser CH-System ist da grosszügig und vorbildlich.
Es gibt viele potenzielle Konfliktsituationen im Alltag, drängelnde Personen, unachtsame Menschen, Leute die vor der Zugtür stehen wenn du aussteigen willst, etc., könnte er damit umgehen?
Wenn er in meinem Gym trainieren würde, würde ich meine Mitgliedschaft sofort kündigen, vielleicht würde ich ja versehentlich seine Lieblingshantel nehmen, sowas würde ich nicht riskieren wollen.