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Frau erdrosselt und Leiche in Schacht vergraben: Anklage fordert 17 Jahre Haft

Frau erdrosselt und Leiche in Schacht vergraben: Anklage fordert 17 Jahre Haft

31.03.2015, 11:4831.03.2015, 13:28
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Ein 52-jähriger Schweizer, der 2011 seine Frau erdrosselt und die Leiche in einem Schacht vergraben haben soll, steht heute Dienstag in St.Gallen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes.

Das Beziehungsdelikt entfachte ein grosses mediales Interesse. Das Kreisgericht Rorschach verlegte die Verhandlung aus diesem Grund in den Saal des Kantonsgerichts nach St.Gallen.

Der Fall ist alles andere als alltäglich. Die Ehe gilt als zerrüttet, beide Eheleute sind in einer neuen Beziehung, die Trennung steht kurz bevor. Die Frau lebt nur noch der drei Kinder wegen im gemeinsamen Haus in Untereggen SG. In der Nacht auf den 3. Dezember 2011 kommt es zum Drama: Die Kinder schlafen friedlich, als ihr Vater seine 43-jährige Frau tötet.

Falsche Spuren gelegt

Der Mann schleicht sich barfuss ins Schlafzimmer seiner Frau, schlägt sie mit einem Hammer bewusstlos, mit einem Plastiksack und zwei Kabelbindern erdrosselt er sie und versteckt die Leiche in einem Schacht neben dem Einfamilienhaus.

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Er bedeckt den Schacht mit Erde und legt falsche Spuren: So fährt er beispielsweise mit dem Auto des Opfers ins Nachbardorf und stellt den Wagen dort unverschlossen ab. Am nächsten Abend wird die Frau von ihrem Bruder als vermisst gemeldet.

In den darauffolgenden Tagen wird intensiv nach der Vermissten gesucht. Auch der Ehemann beteiligt sich an der Suche. Als bekannt wird, dass es Eheprobleme gegeben hat, gerät der Informatiker rasch ins Visier der Ermittler.

Rund drei Wochen nach der Tat wird im Garten des Einfamilienhauses die Leiche der Frau im zugeschütteten Schacht entdeckt. Nachdem er als Verdächtiger verhaftet wird, gibt der Mann die Tat zu. Seit März 2012 sitzt er im vorzeitigen Strafvollzug.

Anklage fordert hohe Freiheitsstrafe

Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich bei der Tat um Mord. Der Beschuldigte habe seine Ehefrau vorsätzlich und in skrupelloser Weise getötet. Der Mann sei zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren zu verurteilen. (wst/sda)

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