Das Bezirksgericht Bülach ZH hat einen 39-jährigen Flugticket-Betrüger zu einer bedingen Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann verkaufte am Flughafen Zürich Billette, die er den Geschädigten nie aushändigte.
Der Beschuldigte habe die Absicht gehabt, sich unrechtmässig zu bereichern, sagte die Richterin bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die Kunden habe er arglistig in die Irre geführt. Dabei habe er einen monatlichen Umsatz von 10'000 Franken gemacht, Geld floss auch auf sein privates Konto.
Mit dem Schalter am Flughafen habe der Beschuldigte Vertrauen erweckt, sagte die Richterin. Zudem stellte er Reservationsbestätigungen aus, wodurch die Geschädigten getäuscht wurden. Danach war er für die Kunden nicht mehr erreichbar.
In die Strafe floss auch ein Covid-Kreditbetrug ein, den der Beschuldigte mit einer anderen Firma begangen hatte, sowie eine widerrufene Vorstrafe. Für die zweijährige Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von fünf Jahren. Das Gericht ging dabei höher als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Dies weil der Mann noch Tickets verkauft habe, nachdem ein Verfahren gegen ihn eröffnet worden war. Ein frühes Geständnis wurde hingegen strafmildernd gewertet.
Eine Busse über 1500 Franken muss der 39-Jährige zahlen. Den meisten Geschädigten sprach das Gericht Schadenersatz in der Höhe des belegbaren Schadens zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über 50 Personen schädigte der 39-Jährige. Nach eigenen Angaben geriet er kurz nach Start seines Geschäfts in einen finanziellen Teufelskreis. Um seinen ersten Kunden Geld zurückzahlen zu können, habe er begonnen, neue Tickets zu verkaufen. Er beteuerte, alles zurückzahlen zu wollen. Die Schadenssumme beträgt rund 140'000 Franken.
An der Verhandlung im März nahmen auch einige Geschädigte teil. Sie glaubten ihm die Reue nicht und warfen ihm vor, zu schauspielern. Eine Privatklägerin erzählte, dass er sie zuhause aufgesucht habe, um ihr Tickets zu verkaufen. Sie arbeite hart und habe wegen ihm Geld bei Verwandten und Freunden zusammenkratzen müssen. Alle forderten ihr Geld zurück, «bis auf den letzten Rappen».
Die Privatkläger brachten einen Einblick in das System. Viele der Geschädigten haben, wie der Beschuldigte, ein Schweiz-Bosnier, Wurzeln im Ausland und hörten offenbar über Freunde und Angehörige, dass der Beschuldigte günstig Tickets für Flüge in die Sommerferien verkauft. Einer erzählte, dass ihn der Beschuldigte aufforderte, ihm neue Kunden zu bringen, «dafür kriegst du Rabatt».
Nach Angaben des Beschuldigten wurde er von Geschädigten bedroht und zuhause aufgesucht. An der Verhandlung am Mittwoch hielten sich die sechs anwesenden Privatklägerinnen und Privatkläger zurück. Sie nahmen das Urteil ebenso reglos entgegen wie der Beschuldigte. (pre/sda)
"Für die zweijährige Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von fünf Jahren."
WTF?? Wie ich schon lange für mich bemerkt habe, Wirtschaftsbetrug/ungesetzliche Bereicherung lohnt sich in der CH allemal. Warum genau gehe ich für fast 7k/Monat arbeiten? Dabei geht es mir damit noch sehr gut, trotz der hohen Lebenskosten. Ich frage mich wirklich, wie all die Menschen im Niedriglohnbereich überleben und ohne Gedanken daran ein solches Delikt zu begehen.