«Die Schweizer Strafverfolger wurden von ausländischen Kollegen auf gewisse Punkte aufmerksam gemacht, die bei uns dazu geführt haben, dass ein eigenständiges Strafverfahren in der Schweiz gegen Unbekannt eröffnet werden musste.» Dies sagt der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, zum Radio SRF.
Das Verfahren sei aufgrund von Informationen ausländischer Behörden zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt eröffnet worden. Es gehe um den Verdacht auf Unterstützung oder Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie um den Verdacht des Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen al-Kaida und Islamischer Staat (IS) und verwandter Organisationen, teilte Marty auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mit.
Das Strafverfahren werde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (FEDPOL) geführt. Zudem werde das Verfahren mit den ausländischen Behörden koordiniert. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, schrieb Marty.
Kurz nach dem Anschlag hatte FEDPOL bereits Abklärungen dazu getroffen, ob der mutmassliche Berliner Attentäter Anis Amri je in der Schweiz gewesen sei. Damals war noch kein direkter Bezug des Tunesiers zur Schweiz festgestellt worden.
Am 19. Dezember war ein Lastwagen in einen Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz gerast. Dabei kamen insgesamt zwölf Menschen ums Leben. Der mutmassliche Terrorist wurde am 23. Dezember in Sesto San Giovanni bei Mailand von Polizisten erschossen. (aeg/sda)