Schweiz
Justiz

Diplomatenmord von Genf: Bundesstrafgericht spricht Hauptangeklagten frei

Genfer Diplomatenmord: Hauptangeklagter vom Vorwurf der Ermordung freigesprochen

06.02.2025, 14:1206.02.2025, 17:36
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Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat einen Autohändler vom Vorwurf der Ermordung eines ägyptischen Diplomaten in Genf im Jahr 1995 freigesprochen. Wegen mehrfacher Vergewaltigung und zahlreicher weiterer Delikte ist er jedoch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden.

Das Gericht war zwar der Ansicht, der italienisch-ivorische Doppelbürger sei an der Herstellung eines selbstgebastelten Schalldämpfers beteiligt gewesen, der am Tatort gefunden worden war. Auch habe er gewusst, wofür solche Schaumstoffgebilde verwendet würden, da dies so in Westafrika geschehe.

Dennoch sei nicht «ohne jeden vernünftigen Zweifel» erwiesen, dass der Mann den Schalldämpfer selbst benutzt und das Verbrechen begangen habe. Ebenso wenig sei bewiesen, dass er die Absicht gehabt habe, sich an der Tat zu beteiligen. Aus diesem Grund sprach das Gericht den 55-Jährigen vom Vorwurf des Mordes oder der Beteiligung daran frei.

Die Mitangeklagte, die zur Tatzeit seine Lebensgefährtin war, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zu Mord freigesprochen. So lautete auch der Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine 20-jährige Haftstrafe für den Mann gefordert.

Die 1716 Hafttage - also über vier Jahre - werden der Freiheitsstrafe von 15 Jahren angerechnet. Die Strafkammer hat ausserdem eine Landesverweisung von 15 Jahren angeordnet. Von den Verfahrenskosten in der Höhe von rund 630'000 Franken muss der Mann 78'000 Franken tragen. Der freigesprochenen Mitangeklagten wurden ein Schadenersatz und eine Genugtuung von total 17'400 Franken zugesprochen.

Freundinnen vergewaltigt

Unter den zahlreichen Delikte, für die sich der 55-Jährige zu verantworten hatte, waren mehrere Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und wiederholter Freiheitsberaubung gegen zwei seiner ehemaligen Freundinnen. Der Mann wurde ausserdem der einfachen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung sowie der Gewaltdarstellung und Pornografie für schuldig befunden.

Im Zusammenhang mit der Führung seiner Firma wurde der Angeklagte wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung verurteilt. Zudem hatte der Mann mehrere Verkehrsdelikte begangen.

Vielseitiger Straftäter

Während der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, dass dieser vielseitige Straftäter sowohl Personen als auch Eigentum angegriffen habe. «Er befriedigte seine Gelüste unter Missachtung anderer Menschen, des Eigentums anderer und der Regeln der Gesellschaft und schob die Verantwortung auf seine Angehörigen, die Justiz und sogar auf seine Opfer ab.»

Das Gericht führte aus, dass die Strafen für die verschiedenen Delikte unter Berücksichtigung der Schuld des Täters und seiner Vorgeschichte eine Gesamtstrafe von über 16 Jahren und 4 Monaten nach sich ziehe. Das Gericht war jedoch an die in diesem Rahmen mögliche Höchststrafe von 15 Jahren gebunden.

Der Meinung des psychiatrischen Sachverständigen, dass die Sexualstraftaten bei einem 55-jährigen Mann ein besorgniserregender Faktor seien, folgte das Gericht nicht. Es war nicht davon überzeugt, dass der Betroffene nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis noch ein «mittleres bis hohes» Rückfallrisiko aufweisen werde. (Fall SK. 2024.47) (sda)

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