Schweiz
Justiz

Berner Obergericht mildert Strafen gegen Männer von Balkan-Familie

Berner Obergericht mildert Strafen gegen Männer von Balkan-Familie

07.05.2025, 20:4707.05.2025, 20:47
ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Darmstadt: Die G
(Symbolbild)Bild: keystone

Im Prozess um angeblichen Menschenhandel hat das Berner Obergericht am Mittwoch die Strafen gegen drei männliche Mitglieder einer Familie aus dem Balkan reduziert. Die Berufung von zwei ehemaligen Schwiegertöchtern wurde abgewiesen.

Vor Obergericht standen der Vater der Familie und zwei Söhne. Der Patriarch soll die Heirat seiner insgesamt vier Söhne arrangiert haben, indem er minderjährige Mädchen aus dem Balkan einfliegen liess. Einmal verheiratet, sollen die Frauen laut Anklage unter sklavenartigen Bedingungen im Berner Jura gehalten worden sein.

Der Fall sorgte 2022 für landesweites Aufsehen. Die Familie habe nach mittelalterlichem albanischem Gewohnheitsrecht funktioniert, hiess es. Doch das Regionalgericht in Moutier sah von einer Verurteilung wegen Menschenhandels oder Vergewaltigung ab. Dafür reichten die Beweise nicht aus.

Der Vater und ein Sohn wurden erstinstanzlich lediglich zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt – der Vater wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz, der Sohn wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Ein weiterer Sohn erhielt eine bedingte Geldstrafe wegen Beleidigung und Drohung. Zwei Söhne wurden freigesprochen.

«Zu Sexsklavinnen degradiert»

Zwei Ex-Ehefrauen hielten die Strafen für zu milde und zogen den Fall weiter. «Ich wurde nicht als Person, sondern als Objekt behandelt», sagte die eine Klägerin am Mittwoch vor Gericht. «Er hat mich mit einem Gürtel geschlagen», erklärte die zweite Frau.

Ihr Anwalt sprach von Beleidigungen, Drohungen, Isolation, Körperverletzungen und psychischem Druck. Die zwei Frauen seien zu Sexsklavinnen degradiert worden. Die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil habe an schweren Mängeln gelitten, machte er geltend. Es brauche eine angemessene Verurteilung.

Der Vater der Familie wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auch vor Obergericht zurück. Seine beiden mitangeklagten Söhne beteuerten, sie hätten nie Gewalt oder Zwang angewendet. Die Generalstaatsanwaltschaft war an dem zweitinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt.

«Nicht glaubwürdig»

Das Obergericht wies die Berufung ab. Das Geschehen habe sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt, hielt der Vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung fest. Keine aussenstehende Person wisse also, was geschehen sie. Die Aussagen der beiden Klägerinnen seien aber nicht glaubwürdig. Es gebe starke Zweifel am Bild von Sklavinnen.

Die Strafen wurden um zehn Prozent reduziert. Für den Vater der Familie heisst das zum Beispiel, dass die bedingte Freiheitsstrafe wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz von 150 auf 135 Tage gesenkt wurde. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
9 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Andi7
07.05.2025 21:51registriert November 2019
In solchen Fällen sollte zusätzlich eine Bewährungsregelung mit klaren Konsequenzen erfolgen: Bei einer weiteren Straftat innerhalb der nächsten fünf Jahre sollte eine Abschiebung in Betracht gezogen werden. Eine konsequente Umsetzung solcher Massnahmen dient der Abschreckung und ist für alle unproblematisch, die sich an die geltenden Gesetze halten.
501
Melden
Zum Kommentar
avatar
Knäckebrot
08.05.2025 06:48registriert Juni 2017
Was mich diesbezüglich besonders stört, ist dass es sich nicht um individuelle Verbrechen handelt, sondern Kennern der Szene bewusst ist, dass wir hier zutiefst verflochtene Mafiastrukturen haben aus jenen Ländern.

Es gibt auch grössere Flächen, die von ihnen kontrolliert werden und kaum etwas davon ans Steueramt gelangt.

Das Problem ist nicht, dass es unbekannt ist, sondern zuwenig juristische Handhabe besteht.

Verschiedene Mafias in der CH verursachen derart viel Elend und das kann nur ändern, wenn Bevölkerung und Parlament dies a) satt haben und b) sieht, dass das keine Hetze ist.
261
Melden
Zum Kommentar
avatar
Pummelfee
07.05.2025 23:26registriert Mai 2020
Und genau aus diesem Grund, man nimmt die Opfer nicht ernst, haben wir eine enorme Dunkelziffer bei Verbrechen gegen Frauen. Hier werden mal wieder due Täter geschützt!
268
Melden
Zum Kommentar
9
Wegen Flegel-Politikern: Nationalrätin will Immunitätskommission umkrempeln
Grünen-Fraktionspräsidentin Aline Trede befürchtet ein Demokratiedefizit.
Muss das Parlament die Immunität eines Ratsmitglieds verhandeln, wird es schnell unappetitlich: Ehrverletzungen, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzungen gehören zu den Klassikern möglicher Straftatbestände, über deren Untersuchung zuerst das Parlament befinden muss. Wobei solche Fälle über lange Zeit sehr selten auf der Traktandenliste landeten. Zwischen 1980 und 2011 hob das Parlament nur ein einziges Mal die Immunität eines Ratsmitglieds auf: jene der eben zurückgetretenen Bundesrätin Elisabeth Kopp. Das war 1989.
Zur Story