Das Berner Obergericht hat am Dienstag CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Damit kippt das Obergericht ein erstinstanzliches Urteil vom vergangenen Herbst.
Das Obergericht verurteilte die Zürcher Nationalrätin Riklin zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 380 Franken.
Der Gerichtsfall steht im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli. Bei der Gerichtsverhandlung ging es um einen damals noch unveröffentlichten Bericht, in dem die wissenschaftliche Betreuung von Doktorierenden an der Universität Zürich und damit unter anderem auch Mörgelis Arbeitsleistung thematisiert wurden.
Am Rande der Herbstsession der eidgenössischen Räte äusserte sich Riklin gegenüber Journalisten in der Wandelhalle des Bundeshauses über Mörgeli. Dieser sah das Amtsgeheimnis verletzt und klagte Riklin an. In erster Instanz wurde die Zürcher CVP-Nationalrätin letzten November freigesprochen. Mörgeli zog den Fall anschliessend ans Berner Obergericht weiter, wo er Recht bekam. (wst/sda)