05.11.2015, 05:4905.11.2015, 06:53
- Die Zuger Kantonsregierung werkelt seit Monaten an einer Ausnahmeregelung für reiche Ausländer herum. Nun hat diese das Gesetz konkretisiert. Dieses sieht vor, dass diese trotz mangelnder Deutschkenntnisse eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
- Konkret: Reiche Ausländer wie Expats aus Südafrika oder russische Pauschalbesteuerte, die ein steuerbares Einkommen von mindestens 1 Million Franken und ein steuerbares Vermögen von mindestens 20 Millionen Franken aufweisen, sollen eine permanente Aufenthaltsbewilligung C erhalten – fehlende Deutschkenntnisse hin oder her.
- Das Vorhaben hat Gegner. Der Berner Professor für Migrationsrecht, Alberto Achermann, kritisiert die Regelung als nicht nur bundesrechtswidrig, sondern ein Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung.
- Laut dem Tagesanzeiger befürchtet zudem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dass die Lockerung der Niederlassungsbewilligung reichen Ausländern aus Drittstaaten (Nicht-EU/-EFTA) erlauben würde, schweizweit Immobilien als reine Kapitalanlage zu erwerben. Also ohne dass diese darin wohnen müssen, wie es die «Lex Koller» vorsieht.
- Selbst die SVP Schweiz stört sich daran, dass in Zug der Erwerb der Landessprache bald keine Rolle beim Erwerb des C-Ausweises spielen soll. (rwy)
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